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Kategorie: c) Tarifpolitik
Tarifliche Einmalzahlungen in Zeiten der wirtschaftlichen Ungewissheit
Die Tarifvertragsparteien haben im vergangenen Jahrzehnt bei Tarifabschlüssen nicht nur generell Prozenterhöhungen der tariflichen Vergütungstabellen, sondern zur Ergänzung von allgemeinen Prozenterhöhungen auch tarifliche Einmalzahlungen vereinbart.
Funktion der Einmalzahlung
Einmalzahlungen können eine tarifliche Funktion für die Vergangenheit haben, indem sie beispielsweise die Monate nach dem Auslaufen eines Vergütungstarifvertrages überbrücken. Sie können auch zukunftsbezogen sein, so wenn die Tarifvertragsparteien die Ungewissheit der wirtschaftlichen Entwicklung erkennen. Geht die Entwicklung abwärts, so bewirkt die Einmalzahlung - anders als nachhaltig wirkende Prozenterhöhungen - keine Dauerbelastung in der Höhe der tariflichen Vergütung.
Einmalzahlungen können dem Ziel dienen, die von Arbeitgebern geforderte längere Laufzeit eines Vergütungstarifvertrages im Wege eines Kompromisses der Tarifvertragsparteien zu vereinbaren. Dieser Kompromiss gestaltet die längere Laufzeit für tarifgebundene Arbeitnehmer attraktiver.
Einmalzahlungen als Pauschalen können auch ein Mittel sein, um die Beschäftigten an einer sehr guten Gewinnsituation zu beteiligen, von der niemand weiß, ob sie in den Folgejahren anhält. Ein aktuelles Beispiel bildet die Stahlindustrie.
Die gute Nachricht zur Aufwärtsentwicklung:
In Deutschland geht es ( vorübergehend ?) wieder aufwärts aus der Talsohle des Jahres 2009, als die Wirtschaftsleistung insgesamt um 4,7 Prozent eingebrochen war.
Derzeit führt Deutschland im internationalen Vergleich der Wettbewerbsfähigkeit die Länder der Euro-Zone an, so die Zahlen des Weltwirtschaftsforums in Genf. Weltweit liegt die Bundesrepublik auf dem fünften Platz der Wettbewerbsfähigkeit. Noch vor einem Jahr lag Deutschland auf dem siebten Platz.
Diese Entwicklung ist maßgeblich dem Arbeitsmarkt und nicht zuletzt den Tarifvertragsparteien zuzuschreiben. Die Tarifvertragsparteien haben sich in den vergangenen Tarifverhandlungen des Jahres 2009 der teilweise dramatischen Entwicklung angepasst, so beispielsweise die Metallindustrie. Auch war die Reaktion des Staates mit der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes für den Arbeitsmarkt und das Überleben von Unternehmen hilfreich.
Die schlechte Nachricht:
Uns geht es noch immer nicht gut.
Zwar gilt das Prinzip, dass die wirtschaftliche Lage nicht schlecht geredet werden sollte, weil dies einen demotivierenden Effekt auslöst. Jedoch dürfen die Tarifvertragsparteien die Augen nicht davor verschließen, dass es weniger um einen Aufschwung der Wirtschaft als vielmehr um eine wirtschaftliche Erholung geht, die noch am Anfang. steht.
Die Erholung begann von einer niedrigeren Basis im Vergleich zu den Jahren vor 2009. Ausgangspunkt von Prozentrechnungen des Aufschwungs ist oft eine falsch gewählte Basis. Beispiel: Hat ein Verlust 50 Prozent betragen und berechnet man den Aufschwung von der niedrigeren Basis bis zum vormaligen Stand, stellt sich der Aufschwung mit 100 Prozent dar. Der Schein trügt. Der frühere Standard muss erst übertroffen werden, bevor von einem wirklichen Aufschwung der Wirtschaft gesprochen werden kann.
Noch ein langer Weg bis zum Vorkrisenniveau?
Bis die Wirtschaft auf Vorkrisenniveau ist, kann es noch mehrere Jahre dauern, falls nicht neue Krisen hinzukommen, die den Weg sogar verlängern.
Die Finanzkrise ist bisher nicht ausgestanden. Die Last der Schulden der Industrieländer ist kaum noch überschaubar und trifft unsere nächste Generation. Manche Länder in der EU haben nur Zeit in Verbindung mit Geld erhalten, um das Geld mit Sparwillen auszugeben, aber nicht zurückzahlen zu können.
Der deutsche Export ist auch nicht mehr das Vehikel, das unsere Wirtschaft für alle Zukunft tragen wird. Das Kaufkraftargument der Gewerkschaften für die Belebung des Inlands ist schön, aber nicht genügend wirksam. Viele Menschen sparen in Sorge ohnehin für schlechtere Zeiten und erzeugen somit keine Kaufkraft.
Immer mehr Experten rechnen mit einem neuen Einbruch der Wirtschaft. Weshalb ist auch die Politik so unbekümmert und mischt sich sogar in das Tarifgeschäft in verfassungswidriger Weise ein? In der Politik mehren sich die Forderungen, doch lieber über Einnahmeerhöhungen nachzudenken als über unbequeme Ausgabenkürzungen. Der Staat - die Hydra - benötigt Beihilfe zu seinen Taten - Einnahmeerhöhungen durch Steuern - und fordert die Tarifvertragsparteien auf, es ihm gleich zu tun (Bundesarbeitsministerin Frau U. von der Leyen im September 2009).
Der Staat selbst ist aufgerufen, sich auf seine Kompetenz zu beschränken. Er sollte erst einmal den erbärmlichen Zustand des Steuerrechts beenden (vgl. Paul Kirchhof „Das Maß der Gerechtigkeit: Bringt unser Land wieder ins Gleichgewicht!“ - Verlag Droehmer, 2009).
Wer jetzt schon Geld verteilen will, das ihm nicht gehört, verkennt den unveränderten Ernst der Lage. Die Probleme von gestern sind nicht verschwunden, sondern größtenteils gestiegen.
Verantwortung der Tarifvertragsparteien
Gewiss sollen die Arbeitnehmer an der Erholung teilhaben. Jedoch dürfen die Tarifvertragsparteien in ihrer hohen Verantwortung für den Arbeitsmarkt nicht in den Fehler des Staates verfallen, die Konjunktur durch Ausgaben, die nachhaltig wirken und von der nächsten Generation verkraftet werden müssen, anzukurbeln. Daher sollten sie die Vergütungstabellen prozentual angemessen anheben und kumulativ die Ungewissheit über die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung durch Einmalzahlungen mit Öffnungsklauseln für unterschiedliche, wirtschaftliche Parameter oder durch unterschiedliche Tarifmodule (Bausteine) ausgleichen.
Der Aufschwung ist derzeit nur eine Erholung. Der Kranke sieht noch sehr blass aus.
Dr. Friedrich - Wilhelm Lehmann
Rechtsanwalt
Schliersee, Krefeld, den 15.09.2010
Kanzlei Krefeld
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47800 Krefeld
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