Samstag, 10.04.2010
Tarifabschluss in der Metall-und Elektroindustrie ein gemeinsames Krisenmanagement der Tarifvertragsparteien Stand Frühjahr 2010
Wir haben in diesem Internet über den Tarifabschluss in der Metall-und Elektroindustrie vom 18.Februar 2010 berichtet. Dieser Tarifabschluss und andere Tarifabschlüsse wie beispielsweise in der...[mehr]
Sonntag, 28.02.2010
Beschäftigungspakt "Zukunft in Arbeit" in der Metall-und Elektroindustrie NRW- Keine betriebsbedingten Kündigungen bei freiwilliger Anwendung des Tarifmodells
Die Tarifvertragsparteien haben am 18.Februar im Tarifbezirk NRW eine bahnbrechende Einigung erzielt, zu deren Umsetzung es allerdings noch staatlicher Unterstützung bedarf.Das Ergebnis gilt als ein...[mehr]
Donnerstag, 18.02.2010
Streik der Lufthansa-Piloten
Etwa 4.500 Piloten wollen ab dem 22.02.2010 in einen länger andauernden Streik eintreten, zu dem die Gewerkschaft Cockpit aufgerufen hat. Kern der Auseinandersetzung: Die Piloten befürchten, dass...[mehr]
Dienstag, 16.02.2010
Schwund bei den Gewerkschaften
Arbeitnehmerorganisationen verlieren 8400 Mitglieder Die Wirtschaftskrise hat den Mitgliederschwund bei den bayerischen Gewerkschaften im vergangenen Jahr wieder beschleunigt. Ende 2009 zählten IG...[mehr]
Montag, 15.02.2010
Skandal erster Güte durch die Post AG beim Mindestlohn
Wie es zu dem fast unglaublichen Husarenstreich der Post AG zur Ausschaltung der Wettbewerber in der Briefbeförderung gekommen ist, mit dem selbst die Bundes-regierung von der Post umdribbelt worden...[mehr]
Freitag, 13.11.2009
Sonderzahlung, Zweck der Sonderzahlung und arbeitsrechtlicher Grundsatz der Gleichbehandlung
Berücksichtigt ein Arbeitgeber bei einer Sonderzahlung unterschiedliche Arbeitsbedingungen von Arbeiternehmern und bezweckt er, mit der Sonderzahlung eine geringere laufende Vergütung...[mehr]
Skandal erster Güte durch die Post AG beim Mindestlohn
Wie es zu dem fast unglaublichen Husarenstreich der Post AG zur Ausschaltung der Wettbewerber in der Briefbeförderung gekommen ist, mit dem selbst die Bundes-regierung von der Post umdribbelt worden ist.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 28.Januar 2010 entschieden, dass die Verordnung des Bundesarbeitsministeriums über den Post-Mindestlohn rechtswidrig zustande gekommen ist.
Wettbewerber der Post haben sich gegen Unlauterkeit gewehrt
Es ging bei der Klage der Wettbewerber der Post nicht nur um die in der rechtswidrigen Verordnung festgelegte Höhe des Mindestlohns für Briefdienstleister. Dies sind:9,80 EURO West und 9,00 EURO Ost als Stundenlohn für Briefzusteller.
Vielmehr wandten sich die Wettbewerber gegen den unmoralischen Husarenstreich der Post AG und ihrer Helfer, dem Arbeitgeberverband Neue Postdienste und der Gewerk-schaft Ver.di. Die Helfer hatten weniger die Interessen der Mitarbeiter mit einem angemessenen Stundenlohn im Auge, sondern das Ziel der Ausschaltung der Wettbewerber der Post, die ebenso wie die Post ab Januar 2008 Briefe zustellen durften. Das Postmonopol war entfallen. Die Post setzte mit Erfolg alle Hebel in Bewegung, um ihr Monopol behalten zu können. Es ging nur scheinbar um den Mindestlohn und die soziale Idee. Die Wirklichkeit wurde vom Egoismus und der Unmoral der Beteiligten bestimmt.
Wie die Post AG einen unlauteren Husarenstreich fertig gebracht hat
Es gilt das Sprichwort: Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch an die Sonnen.
Die Post AG hat die damals schon hitzige Debatte mit sozialem Hintergrund des Schutzes der Geringverdiener in den Medien und in der Öffentlichkeit ausgenutzt. Sie hatte rechtzeitig vor dem Wegfall ihres Briefmonopols erkannt, dass sie mit ihren mit Ver.di abgeschlossenen Haustarifverträgen sich mit einer deutlich über 11 EURO liegenden Vergütung weit über den Löhnen der Wettbewerber befand und daher die Öffnung des Wettbewerbs wohl kaum überstanden hätte. Vor Wegfall des Postmonopols konnte die Post zulasten hoher Portokosten durch Mischkalkulation die relativ hohen Löhne und Gehälter bezahlen. Die Verbraucher konnten sich nicht wehren. Nach Wegfall des Postmonopols konnten sie aber die Briefsendungen preiswerter transportieren lassen. Die Wettbewerber boten ihren Zustellern Stundenlöhne zwischen 6,50 EURO und 7,50 EURO. Ein Stundenlohn von 7,50 EURO wurde in Deutschland generell als noch tragbar bezeichnet.
Für die Post war es wegen der politischen Debatte über die Mindestlöhne relativ einfach, die Bundesregierung für sich zu gewinnen, weil dies in das Konzept einer Regierung zur Demonstration des sozialen Willens passt.
Das Konzept der Post: Schaffung eines Phantomtarifvertrages
Herr Zumwinkel -von guten Anwälten beraten- ließ im Oktober 2007 kurz vor Toresschluss des Wegfalls des Monopols einen "Arbeitgeberverband Postdienste" gründen, um gegenüber Ver.di einen Tarifvertragspartner auf der Seite der Post zu stellen, der flächendeckend in Deutschland nicht nur für die Post, sondern für alle Postzusteller, auch der Wettbewerber, einheitliche Mindestlöhne vereinbaren sollte. Die Post selbst benötigte keinen Verbandstarifvertrag oder Flächentarifvertrag, weil sie selbst bereits Haustarifverträge mit Ver.di abgeschlossen hatte. Das Ziel der Post bestand darin, einen Verbandstarifvertrag oder Flächentarifvertrag für ganz Deutschland im Alleingang von Post und Ver.di zu schaffen, der dann über die Köpfe der Wettbewerber hinweg vom Bundes-arbeitsminister auf Antrag der Post und der Gewerkschaft Ver.di für allgemeinverbindlich erklärt werden sollte. Dieser Husarenstreich gelang der Post.
Nur Insider wissen bis heute, welches unmoralische Possenspiel sich bei den Tarifverhandlungen abgespielt hat. Der von der Post neu gegründete Arbeitgeberverband Neue Postdienste forderte -wohl mehr mit einem Augenzwinkern- die Gewerkschaft ver.di zum Abschluss eines flächendeckenden Tarifvertrages über die Löhne der Postzusteller in Deutschland auf. Die Christliche Gewerkschaft, die ansonsten von der Gewerkschaft ver.di tabuisiert wird, durfte ausnahmsweise, weil man einen christlichen Gehilfen brauchte, mit am Verhandlungstisch sitzen, damit die große soziale Wohltat nach außen hin deutlich wurde. Ein Possenspiel mit Schattenboxen
…Und dann begann ein Schattenboxen mit verteilten Rollen.
Gleich zu Beginn der Verhandlungen hat die Gewerkschaft ver.di an die Post die Forderung nach einem tariflichen Stundenlohn von 7.50 EURO gestellt. Die Arbeitgeber -so Informationen der Insider- haben daraufhin gelächelt und erklärt, dass sie 7,50 EURO ablehnen. Sie boten der Gewerkschaft Ver.di demgegenüber 9,80 EURO an.
Es ist nicht bekannt, ob die Gewerkschaft Ver.di schon vorher von diesem Schattenspiel gewusst hat. Jedenfalls zogen alle Beteiligten sofort einen Federhalter, um den eilig ausgefertigten Tarifvertrag rechtsgültig zu unterschreiben.
Ziel: die Allgemeinverbindlichkeit des Posttarifvertages
Anschließend begaben sich die Tarifvertragsparteien zum Bundesarbeitsminister, um ihn zu bitten, diesen Tarifvertrag auf der Grundlage des Tarifvertragsgesetzes für allgemein-verbindlich zu erklären.
Die Allgemeinverbindlichkeit hat die Bedeutung, dass der betreffende Tarifvertrag gleichsam wie ein Gesetz von allen durch den Geltungsbereich des Tarifvertrages erfassten Unternehmen angewendet werden muss, also auch von Unternehmen, die mit den Tarifvertragsparteien und den Tarifverträgen nichts zu tun haben wollen, wie beispielsweise die Rivalen der Post. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist ein Ausnahmefall in der Tarifpraxis, weil Unternehmen und Arbeitnehmer wenig Lust haben, Beiträge an die tarifschließenden Verbände zu zahlen, wenn Tarifverträge ohnehin für sie gelten, ohne dass sie auf den Inhalt der Tarifverträge durch Mitgliedschaft im Verband genügend Einfluss nehmen können.
Unterschiedliches Kalkül der Post und der Gewerkschaft
Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Phantomtarifvertrages von Post und Ver.di war ein wichtiger Baustein im Kalkül von Post und Ver.di. Während die Gewerkschaft Ver.di offensichtlich höhere Löhne gegenüber den von ihr gescholtenen Dumpinglöhnen im Visier hatte- dies bringt ihr im Nebeneffekt neue, beitragzahlende Mitglieder- hatte die Post ausschließlich die Verdrängung der Postkonkurrenten vom Markt im Sinn. Dies öffnete ihr den Weg zum weiteren Quasi-Monopol. Die exorbitante Höhe der Löhne der Post durch Haustarifverträge beruhte auf dem Monopol der Post und dem Zwang der Kunden zur Zahlung der Beförderungskosten. Darüber hinaus entfällt für die Post AG die Umsatzsteuer.
Nach diesem rechtswidrigen Phantomtarifabschluss, der von der Tarifautonomie aus Art.9 Abs. 3 Grundgesetz als Scheingeschäft der Tarifvertragsparteien nicht gedeckt ist, stand vor der Post das Hindernis, die Rechtswidrigkeit zu verheimlichen und den Bundes-arbeitsminister dazu zu bewegen, rechtmäßige staatliche Mittel der Allgemein-verbindlichkeitserklärung dieses Phantomtarifvertrages in Gang zu setzen.
Nach dem Tarifvertragsgesetz mussten die Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, also die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA und der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB der Allgemeinverbindlichkeit zustimmen.
Scheitern der ersten Pläne der Post an der BDA
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA hat aus gutem Grund die Zustimmung verweigert. Daher hat die Bundesregierung, die möglicherweise den unmoralischen Handel nicht erkannt hatte oder zumindest zu spät erkannt hatte, nach gesetzlichen Auswegen gesucht, weil sie sich die Herstellung von Mindestlöhnen in Deutschland auf die politisch-soziale Fahne geschrieben hatte.
Umgehung des Tarifvertragsgesetzes durch Erweiterung des Arbeitnehmerentsende-gesetzes und Wiederbelebung des Gesetzes über Mindestarbeitsbedingungen(1952)
Die Befürworter des Mindestlohns verfielen auf die Idee einer Umgehung des Tarifvertragsgesetzes. Nunmehr sollte das bereits geltende Arbeitnehmerentsendegesetz erweitert und dort die Allgemeinverbindlichkeitserklärung erleichtert werden. Dem ist der Gesetzgeber gefolgt, obwohl das Arbeitnehmerentsendegesetz nicht viel mit der Entsendung von Postzustellern aus europäischen Ländern nach Deutschland zu tun hat. Es werden keine Arbeitnehmer zum Postdienst in Deutschland entsendet, sondern Briefe von Arbeitnehmern innerhalb Deutschlands sowie in andere europäische Länder entsendet. Der Zweck stand jedoch im Vordergrund.
Andere Politiker kamen auf den zielführenden Gedanken, das seit 1952 schlummernde Gesetz über Mindestarbeitsbedingungen aus dem Schlaf zu holen und für die Festsetzung von Mindestarbeitsentgelten einen Hauptausschuss des Bundesarbeitsministeriums sowie Fachausschüsse zu errichten und durch Rechtsverordnung auf der Grundlage von Empfehlungen der Fachausschüsse Rechtsverordnungen zu erlassen. Es wäre allerdings schändlich- wenngleich nicht ganz so fern liegend- derartige Verordnungen als Notverordnungen zu bezeichnen.
Fallgrube für den Bundesarbeitsminister
An dieser Stelle des Erlasses der Rechtsverordnung geriet der damalige Bundes-arbeitsminister Scholz in die ihm von der Post gestellte Falle. In dem unbestrittenen politischen Bemühen, der Idee des Mindestlohnes in Deutschland Geltung zu verschaffen, hat er offenbar übersehen, dass er nicht nur die Post und die Gewerkschaft Ver.di an der Willensbildung beteiligen durfte. Es war undemokratisch, wie das Bundesverwaltungs-gericht am 28.01.2010 festgestellt hat.
Die Folgen unlauteren Handelns der Post: Erhöhung der Zahl der Arbeitslosen
Mit Bedauern nehmen Insider zur Kenntnis, dass auch die Gerichte nicht die Verschleierungen der Post an den Pranger gestellt haben, sondern lieber formelle Fehler suchten.
Fakt ist, dass durch den Mindestlohn der Post etwa 19000 Arbeitsplätze bei Wettbewerbern im Briefgeschäft oder im potentiellen Briefgeschäft verlorengegangen sind. Immerhin hat die Post erreicht, dass der Marktanteil der Wettbewerber derzeit nur 2,5 % beträgt.
Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist zwar nicht die Unmoral der Verantwortlichen der Post geklärt worden, wohl aber die Rechtwidrigkeit der Verordnung.
Reaktionen der Postrivalen auf das unmoralische Postspiel
Private Postdienstleister wie TNT, PIN, Mail und andere Postdienstleister müssen nicht die von den Tarifvertragsparteien der Post künstlich hochgejubelten Löhne zahlen. Sie prüfen allerdings intern Schadensersatzklagen.
Im Januar dieses Jahres 2010 hat sich eine Allianz von Postdienstleistern gebildet, der die deutsche Tochter der niederländischen TNT mit Zeitungsverlagen wie Holtzbrink, Madsack und der Mediengruppe Pressedruck angehören. Dieser neue Verbund beschäftigt insgesamt mehr als 30 000 Zusteller. Die Wettbewerber der Post im privaten Dienstleistungsbereich hatten übrigens einen eigenen Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste gegründet, dessen Präsident Florian Gerster ist. Dieser hatte vergeblich dem Bundesarbeitsminister angeboten, in der Verordnung einen angemessenen Lohn für die Postzusteller in Höhe von 7,50 EURO je Stunde in den westlichen und 6,50 EURO in den östlichen Bundesländern festzuschreiben. Hiermit ist er nicht gehört worden. Die politische Idee hat die anderen Beteiligten offenbar blind gemacht.
Reaktion der Post: Gelassenheit über den hinterlassenen Scherbenhaufen
Die Geister und Phantome geben sich gelassen.
Die Post hat nicht nur wesentlich zum Verlust von 19000 Arbeitsplätzen der Postrivalen beigetragen, sondern durch ihr taktisches Spiel die notwendige Ruhe im Zwischenstadium der Rechtswidrigkeit gefunden, die meisten Poststellen zu schließen, die Aufgaben der Post auf kleine Poststellen in kleinen Geschäften zu übertragen und die eigenen zu hoch bezahlten Postzusteller zu entlassen.
Eine Zwischenbilanz
Die an sich gute soziale Idee des Mindestlohnes ist für die Arbeitnehmer zum Fluch der guten Tat geworden. Die Gewerkschaft Ver.di hat bereits Forderungen zur Aufnahme von neuen Tarifverhandlungen gestellt. Der politische Kampf um den Mindestlohn geht mit oder ohne Unmoral weiter.
Dr.Friedrich -Wilhelm Lehmann
Rechtsanwalt
Schliersee und Krefeld
Telefon: 08026-92 99 10
Mobil : 0172-2 99 60 74
E- Mail: dr.lehmann@arbeitsrecht.com
website: www.arbeitsrecht.com
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www.tarifforum2008.de
Post-Mindestlohn ist rechtswidrig - so das Bundesverwaltungsgericht
Wie es zu dem unglaublichen Husarenstreich der Post AG zur Ausschaltung der Wettbewerber in der Briefbeförderung gekommen ist, mit dem selbst die Bundesregierung umdribbelt worden ist
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 28. Januar 2010 entschieden, dass die
Verordnung des Bundesarbeitsministeriums über den Post-Mindestlohn rechtswidrig zustande gekommen ist. Sie entfaltet somit keine rechtliche Wirkung.
Es ging bei der Klage der Wettbewerber der Post nicht nur um die in der rechtswidrigen Verordnung festgelegte Höhe des Mindestlohns für Briefdienstleister (9,80 Euro West und 9,00 Euro Ost). Vielmehr wendeten sich die Wettbewerber gegen einen Husarenstreich der Post AG, der nicht die Interessen der Mitarbeiter mit einem angemessenen Stundenlohn im Auge hatte, sondern dessen Hintergrund sehr egoistische Motive der Post AG und der politischen Parteien gewesen ist. Das Ziel bestand nicht in der Verwirklichung einer sozialen Idee, sondern ausschließlich darin, die Wettbewerber der Post nach der Öffnung des Wettbewerbs in der Beförderung und Zustellung von Briefen ab Januar 2008 von vornherein so weit wie möglich auszuschalten.
Die Verdrängung der Wettbewerber im Briefgeschäft ist der Post AG mit ihrem damaligen Vorsitzenden Zumwinkel bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes mit Hilfe eines ungeheuerlichen Husarenstreiches gelungen.
Der Husarenstreich bedeutet keine Anerkennung der hierbei praktizierten Unmoral
Für die politischen Parteien ging es nach außen hin um die Verfolgung einer sozialen Idee, die in der Bevölkerung großen Anklang findet. In Wirklichkeit ruft Machiavelli im Hinter-grund!!
Wie hat die Post AG den Husarenstreich fertig gebracht?
Die Post AG hat die damals schon hitzige Debatte in den Medien und in der Öffentlichkeit genutzt, um Stimmung für einen angemessenen Lohn für Postzusteller herzustellen. Sie wusste, dass sie mit ihren Haustarifverträgen in der tariflichen Vergütung für Postzusteller die Öffnung des Wettbewerbs wohl kaum überstanden hätte. Die Löhne bei der Post lagen deutlich oberhalb von 10 Euro. Sie wurden während der Zeit des Monopols vom Verbraucher, der auf die Postbeförderung angewiesen war, mit oder gegen seinen Willen mitfinanziert.
Für die Post war es wegen der politischen Debatte über die Mindestlöhne relativ einfach, die Bundesregierung für sich zu gewinnen, weil dies in das Konzept einer Regierung zur Demonstration seines sozialen Willens passt. Letztlich ist aber die damalige Bundes-regierung mit ihrem guten politischen Willen über den Tisch gezogen worden.
Herr Zumwinkel - von guten Anwälten beraten - ließ im Oktober 2007 kurz vor Tores-schluss einen "Arbeitgeberverband Postdienste "gründen, der nur das einzige Ziel der Ausschaltung der Post-Wettbewerber verfolgt hat. Der Arbeitgeberverband forderte die Gewerkschaft ver.di zum Abschluss eines flächendeckenden Tarifvertrages über die Löhne der Postzusteller auf. Die Christliche Gewerkschaft, die ansonsten von der Gewerkschaft ver.di tabuisiert wird, durfte mit am Verhandlungstisch sitzen, damit die große soziale Wohltat auch nach außen hin deutlich wurde.
Gleich zu Beginn der Verhandlungen soll die Gewerkschaft ver.di nach diesseitigen Informationen die Forderung nach einem tariflichen Stundenlohn von 7.50 Euro an die Post-Arbeitgeber gestellt haben. Die Arbeitgeber hätten daraufhin gelächelt und erklärt, dass sie der Gewerkschaft 9.80 Euro (West) anbieten.
Aufgrund dieses in der Tarifgeschichte wohl einmaligen Vorganges, dass die Arbeitgeber mehr anbieten, als die Gewerkschaft fordert, wurden die Tarifverträge sofort von den Tarifvertragparteien unterzeichent.
Anschließend begaben sich die Tarifvertragsparteien zum Bundesarbeitsminister, um ihn zu bitten, diesen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Die Allgemein-verbindlichkeit hat die Bedeutung, dass der betreffende Tarifvertrag gleichsam wie ein Gesetz von allen durch den den Geltungsbereich des Tarifvertrages erfassten Unternehmen in der betreffenden Branche angewendet werden müssen, also auch von Unternehmen, die mit den Tarifvertragsparteien und den Tarifverträgen nichts zu tun haben wollen. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist ein Ausnahmefall im Tarifgeschäft.
Auf diese Weise - so das Kalkül der Post AG - könnten die Konkurrenten der Post ausgeschaltet werden, weil die mit der Post im Wettbewerb stehenden Unternehmen die gleichen hohen Löhne nicht hätten zahlen können.
Zur Erinnerung:
Die exorbitante Höhe der Löhne der Post beruhte auf dem Monopol der Post und dem Zwang des Kunden zur Zahlung der Beförderungskosten. Darüberhinaus entfiel für die Post AG die Umsatzsteuer.
Für die Post AG war das größere Hindernis nicht der Tarifabschluß, zumal sie dem Tarifvertragspartner höhere Löhne als von diesem gefordert angeboten hat.
Das größere Hindernis bestand in den formellen Anforderungen des Tarifvertragsgesetzes für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Bundesarbeitsministers.
Zur Allgmeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages
Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung bedarf nach dem Tarifvertragsgesetz der Zustimmung der Spitzenverbände der Arbeitgeber - dies ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA - und des Deutschen Gewerkschaftsbundes DGB. Von der Allgemeinverbindlichkeit wird unter den engen Voraussetzungen des Tarifvertrags-gesetzes in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht.
Die BDA hat sich im Fall der Post AG mit gutem Grund geweigert, die Zustimmung zur Allgemeinverbindlichkeit zu erteilen. Der DGB wollte die Zustimmung geben.
Daraufhin überlegten die politischen Parteien, wie sie die BDA umdribbeln könnten, weil das Thema "Mindestlohn" ein wunderbares politisches Thema für die Masse der Wähler war und ist, egal ob links, Mitte oder rechts. Die Forderung nach Mindestlöhnen ist auch ein Thema der Psychologie. Wer mag denn schon sagen, daß er Mindestlöhne wegen der Auswirkungen nicht schätzt. Das Thema stellt sich als besonders sozial dar. Wer möchte es nicht auch sein?
Diese psychologische Wirkung hat die Post AG genutzt. Ein derartiger Nutzen ist zwar sozialtypisch und verdient an sich keine Kritik, wohl aber die weiteren Schritte der Post AG und der politischen Parteien.
Weg zum Umdribbeln geltenden Rechts: ein neues Gesetze schaffen
Die Befürworter des Mindestlohns verfielen auf die Idee, das Tarifvertragsgestz unverändert zu lassen, jedoch das Arbeitnehmerentsendegesetz durch Erleichterungen der Allgemeinverbindlichkeitserklärung auszubauen. Zwar wird zur Post AG niemand entsendet, außer dass die Post selbst sendet. Aber wichtig war und ist das Mittel.
Andere kamen auf den Gedanken, das seit vielen Jahrzehnten schlummernde Gesetze über Mindestarbeitsbedingungen aus dem Schlaf zu holen.
Im Ergebnis hat dann der Bundesarbeitsminister die neue gesetzliche "Notverordnung" über die Mindestlöhne der Briefzusteller erlassen. Das Wort Notverordnung befindet sich nicht in der Verordnung. Es karrikiert nur den Weg der Rechtswidrigkeit.
An dieser Stelle der Notverordnung entstand nun der Webfehler des Bundes-arbeitsministers. Der Bundesarbeitsminister hat die Wettbewerber gleichsam als Störer außen vor gelassen.
Dies war und ist rechtswidrig, wie das Bundesverwaltungsgericht erkannt hat.
Eleganter Ausweg des Bundesverwaltungsgerichtes anstelle der Schelte über Unmoral
Das Gericht hat offenbar mit großer Eleganz den Weg über die Rechtswidrigkeit der Verordnung gefunden, um - wie man nur vermuten kann - den unmoralischen Weg der Post AG und anderer Beteiligter nicht im Urteil geiseln zu müssen.
Hut ab vor den Richtern des Bundesverwaltungsgerichtes und ihrer Unabhängigkeit!!
Wirkung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes
Mit dem Urteil ist gekärt, dass private Postdienstleister wie TNT, PIN Mail und andere Postdienstleister Löhne unter dem vermeintlich verbindlichen Mindestlohn von 9,80 Euro West oder 8,50 Euro Ost zahlen dürfen.
Axel Stirl, Vorstandsvorsitzender von PIN, kündigte nach dem Urteil an, sein Unternehmen wolle unverzüglich auf ein Lohnniveau von 8,50 Euro zurückgehen.
Die Gewerkschaft ver.di hat bereits Forderungen zur Aufnahme von neuen Tarifver-handlungen gestellt.
Erst vor wenigen Tagen haben sich übrigens die deutsche Tochter der niederländischen TNT mit Zeitungsverlagen wie Holtzbrink, Madsack und der Mediengruppe Pressedruck zu einer Allianz verbündet. Dieser neue Verbund beschäftigt insgesmat mehr als 30 000 Zusteller.
Bisherige Angebote der Wettbewerber für Mindestlöhne mit Moral
Die Wettbewerber der Post im privaten Dienstleistungsbereich hatten übrigens einen eigenen Arbeitgeberverband "Neue Brief- und Zustelldienste" gegründet, dessen Präsident Florian Gerster ist.
Dieser hatte vergeblich dem Bundesarbeitsminister angeboten, in der Verordnung einen angemessenen Lohn für die Postzusteller in Höhe von 7,50 Euro je Stunde in den westlichen und 6,50 Euro in den östlichen Bundesländern festzuschreiben. Hiermit ist er nicht gehört worden. Die politische Idee hat die anderen Beteiligten offenbar blind gemacht.
Dr.Friedrich -Wilhelm Lehmann
Rechtsanwalt
Schliersee, 30.Januar 2010
Telefon: 08026-92 99 10
Mobil : 0172-2 99 60 74
Tarifabschluss im Einzelhandel
Die Tarifvertragsparteien haben sich am 19.06.2009 im bayerischen Einzelhandel wie folgt für die etwa 335.000 Beschäftigten geeinigt:
- ab 01.09.2009 plus 2,0 %
- ab 01.09.2010 plus 1,5 %
- Kompromiss bei den Ortsklassen
- keine Öffnungsklausel
Krefeld, 23.06.2009 Wir geben Ihnen Auskunft und Rat:
Rechtsanwalt Dr. Friedrich-Wilhelm Lehmann & Professor Dr. Werner Steckhan
Rauhkopfstraße 2, 83727 Schliersee
Telefon: 0 80 22/ 67 38 74
Telefax: 0 80 22/ 67 38 76
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Risiken einer Tarifflucht
Für die Tarifvertragsparteien besteht vor und nach Tarifabschlüssen das Risiko der Tarifflucht. Unternehmen treten aus dem tarifschließenden Arbeitgeberverband aus. Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die sich nicht mehr an die Tarifverträge und die Gewerkschaft binden wollen und Wert auf die Erhaltung ihres Arbeitsplatzes legen, in dem sie aus der tarifschließenden Gewerkschaft austreten.
Unternehmer sollten, bevor sie den Entschluss zum Austritt aus dem Arbeitgeberverband fassen, die daraus folgenden Risiken richtig einschätzen. Wir skizzieren im Folgenden die Risiken:
Aber die Folgen der Flucht „führen nicht in das gelobte Land“
a) Folgen einer Flucht aus dem Arbeitgeberverband
Auch nach der „Flucht“ binden die noch laufenden Tarifverträge Arbeitgeber und Arbeitnehmer kraft Gesetzes an die laufenden Tarifverträge. In einem Tarifwerk gibt es in der Regel nicht nur einen Vergütungstarifvertrag. Daher besteht auch nach Austritt aus dem Arbeitgeberverband die Fortbindung an die noch ungekündigten Tarifverträge.
Zum anderen verliert das Unternehmen, das den Arbeitgeberverband verlässt, jeglichen Einfluss auf die Tarifabschlüsse des Verbandes und dessen Schutz. Das einzelne Unternehmen steht außerhalb des Schutzdaches des Verbandes für sich allein einer übermächtigen Gewerkschaft gegenüber, die den Abschluss eines Firmentarifvertrages verlangt und durchsetzt. Für das einzelne Unternehmen entstehen oft höhere Kosten durch Firmentarifverträge. Es gibt zwar Ausnahmefälle, beispielsweise wenn eine Gewerkschaft die Gewerkschaft bei schwächelnden Unternehmen auf eine vorübergehende Absenkung des materiellen Volumens der Arbeitsbedingungen einlässt. Zumeist fordert sie jedoch später die Nachholung des materiellen Ausfalles und die Fortsetzung des Verbandstarifvertrages oder sogar eines noch teureren Firmentarifvertrag (vgl. Lehmann in „Der Arbeitnehmer im 21. Jahrhundert“ Rainer Hampp Verlag S. 204 ff) www.arbeitsrecht.com unter Veröffentlichungen.
b) Einzelvertragliche Weitergeltung von Tarifverträgen
Neben den Folgen des Verlassens des Arbeitgeberverbandes mit kollektivrechtlicher Wirkung sind die arbeitsvertraglichen Folgen zu bedenken. Auf der individualrechtlichen Ebene zeigt sich oft beim Blick in die einzelnen Arbeitsverträge, dass arbeitsvertraglich auf einen bestimmten Tarifvertrag Bezug genommen ist. Dieser Tarifvertrag gilt dann unabhängig von der Tarifgebundenheit von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer einzelvertraglich dynamisch fort. Es gibt auch andere Bezugnahmeklauseln mit anderer Wirkung.
Vergleiche unter www.arbeitsrecht.com unter Veröffentlichungen mit dem Suchbegriff „Bezugnahmeklausel“ sowie auf unsere Beiträge in der Fachzeitschrift Betriebs Berater 2008 Hefte Nr. 30 und 31 (siehe unter www.betriebs-berater.de.).
c) Neue Tarifgemeinschaften von kleinen und mittleren Handwerksbetrieben zur Gestaltung unternehmensnaher Tarifregelungen
Einzelne Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen in Deutschland, die entweder über die Innungen oder einen anderen Arbeitgeberverband an die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie bisher gebunden sind, haben inzwischen Tarifgemeinschaften gegründet, um mit der IG Metall, den christlichen Gewerkschaften oder anderen Gewerkschaften Tarifnormen zu vereinbaren, die auf ihre Sparte zugeschnitten sind.
d) Tarifmodule mit sparten- und unternehmensspezifischen Regelungen
Die Ziele der vorgenannten Tarifgemeinschaften entsprechen den Zielen des Arbeitgeberverbandes Dienstleistungsunternehmen (ar.di), Krefeld. Ar.di schließt mit Gewerkschaften auf der Verbandsebene Tarifmodule ab, die unternehmens- und spartenspezifische Abweichungen vom Verbandstarifvertrag (Flächentarifvertrag) tarifrechtlich wirksam gestalten.
(vgl. „Der Arbeitnehmer im 21. Jahrhundert, Hg. Dr. F.-W. Lehmann S. 203 ff und „Tarifverträge der Zukunft - Zukunft der Arbeit“ Hg, Dr. F.-W. Lehmann S. 214 ff) www.arbeitsrecht.com unter Veröffentlichungen.
Tarifkonflikt der Banken
Die Gewerkschaft ver.di hat - wie im öffentlichen Dienst - 8% an Lohnerhöhungen gefordert. Zusätzlich hat sie bei den Banken das so genannte Rationalisierungs-Schutzabkommen gekündigt. Dieses Abkommen enthält Regeln für den Umgang bei Stellenabbau im Bankgewerbe. Die Gewerkschaft ver.di stellt die Forderung, durch Tarifvertrag den Banken vor dem Hintergrund aktueller Verschmelzungen und Übernahmen einen verbindlichen Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen aufzuerlegen.
Der Arbeitgeberverband Banken hat seinen Mitgliedsfirmen empfohlen, die Gehälter auch ohne Tarifabschluss ab November 2008 um 2,5% anzuheben.
Allerdings belasten solche Schritte das Verhandlungsklima.
Die Gewerkschaft ver.di lenkt zurzeit angesichts der verschärften Finanzkrise in den Tarifverhandlungen für die Banken ein.
Sie hat erklärt, dass sie nicht mehr „dogmatisch" auf der Forderung nach 8 % mehr Lohn für die rund 250.000 Beschäftigten der privaten und öffentlichen Banken bestehen wolle. Zudem wolle sie auf die ursprünglich für November angesetzten Streiks verzichten.
Die Arbeitgeber sehen für überzogene Forderungen keine Verhandlungsbasis. Sie fordern eine variable Vergütung, mit der die Beschäftigten stärker am Erfolg beteiligt werden. Es solle eine „Paketlösung" geben.
Die Gewerkschaft ver.di setzte entgegen, die Arbeitgeber sollten die Gegenvorschläge, statt genereller nachhaltig wirkender Lohnerhöhungen variable Vergütungen tariflich zu gestalten, zurücknehmen.
Krefeld, 10.11.2009
Ende des Tarifkonflikts im Einzelhandel – 3 % mehr Lohn
Der bislang längste und härteste Tarifkonflikt im Einzelhandel ist nach 17 Monaten zu Ende. Der Abschluss von Baden-Württemberg ist ein Pilotabschluss, der weitgehend von den Tarifvertragsparteien in andere regionale Tarifverträge übernommen worden ist.
Die Beschäftigten des Einzelhandels erhalten eine Lohnerhöhung von drei Prozent, rückwirkend zum 01. Juli 2008 und eine Einmalzahlung von 400,00 EURO. Die bisherigen Zuschläge für Spätarbeit an Wochentagen bleiben erhalten. Samstagszuschläge werden künftig erst ab 18:30 Uhr gezahlt.
Die Laufdauer der regionalen Tarifverträge ist zum Teil unterschiedlich, so gilt der Tarifvertrag für Baden-Württemberg bis Ende April 2009, der Tarifvertrag für Berlin Brandenburg bis Ende Juni 2009.
„Flexible 35-Stunden-Woche überfällig“
Der Chef der IG- Metall in NRW, Oliver Burkhard hat erklärt, die IG-Metall könne sich eine flexible 35-Stunden-Woche vorstellen. Man müsse junge Mitarbeiter künftig die Möglichkeit geben, mehr zu arbeiten als 35 Stunden, sie später dafür aber stärker entlasten.
In einigen Branchen wie Stahl und Metall besteht die 35-Stunden-Regelung noch.
In der Chemie dagegen nutzen Firmen einen Arbeitszeit-Korridor zwischen 35 und 40 Stunden.
Auch in den meisten anderen Branchen wird länger gearbeitet: dies sind im Schnitt 37,4 Stunden wöchentlich, wie eine Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung in 25 westdeutschen tarifgebundenen Branchen ergab. Die Tendenz ist steigend.
„In einer Zeit, in der viele Ingenieure fehlen, ist es nicht angebracht, nur 35 Stunden wöchentlich zu arbeiten", lobte der Chef der Metall-Arbeitgeber in NRW, Horst-Werner Maier-Hunke, den Vorstoß des IG-Metall Chefs Oliver Burkhard. „Vielleicht brauche man mit dieser Lösung auch keine Altersteilzeit mehr." Wenn junge Mitarbeiter mehr arbeiteten und man älteren Mitarbeitern dadurch stärker Entlastungen bieten könnte, könnten diese möglicherweise auch bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters arbeiten, so Maier-Hunke.
Die IG-Metall fordert, die Frührente in der Metall- und Elektrobranche allen Beschäftigten anzubieten, auch wenn die staatliche Förderung des Modells ausläuft. Die Arbeitgeber lehnen dies bisher ab.
Bei der Gewerkschaft Ver.di gehört die Arbeitszeit zu den tarifpolitischen Dauerthemen. „Vor allem, um den vielen Frauen unter den Mitgliedern entgegenzukommen, versuchen wir, familienfreundliche Arbeitszeiten zu erreichen", sagte Landeschefin Gabriele Schmidt. In der Öffentlichkeit ließe sich das Thema schwer vermitteln, deshalb sei ver.di an einer Debatte vor den nächsten Tarifverhandlungen interessiert. Dann will Ver.di fordern, dass die Arbeitszeit der Beamten im Öffentlichen Dienst der Länder von derzeit 41 auf 39 Stunden gesenkt wird.
Lufthansa: Verhaltenskodex bei Streiks
Bei dem Konzern gibt es noch offene Tarifkonflikte. Zwar wurden Abschlüsse für das Bodenpersonal und die Billigflugtochter Germanwings erzielt. Eine Einigung für die Regionalflugtochter Cityline steht noch aus. Zudem läuft Anfang 2009 der Tarifvertrag mit UFO aus, die den Großteil des Kabinenpersonals vertritt.
Das Management strebt einen Verhaltenskodex mit den drei im Konzern vertretenen Gewerkschaften an.
Entsprechend den Vorschlägen der Lufthansa sollen die Tarifpartner zunächst in ein Schlichtungsverfahren gehen, bevor zu einem Arbeitskampf aufgerufen werden darf. Zudem plädiert die Lufthansa für eine Regelung über den Umgang miteinander konkurrierender Gewerkschaften, deren Rivalität oftmals eine Einigung in Tarifverhandlungen erschwert.
Die Flugbegleitergewerkschaft UFO hält den Vorschlägen entgegen, für die UFO gebe es keinen Grund, ohne Gegenleistungen einen Verhandlungskodex zu unterzeichnen, der die UFO einengten. Dennoch sei UFO bereit, an einem Dialog teilzunehmen.
Pressemitteilung: Mindestlöhne zugleich Höchstlöhne zur Erhaltung des Postmonopols
– Phantomtarifvertrag der Post AG –
Am 05.11.2007 fand die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Aufnahme der Postdienste in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz statt.
Die Sachverständigen, die Professoren Dr. G. Thüsing, Bonn und Dr. U. Preis, Köln, diskutierten mit den zur Anhörung geladenen Verbänden zum Teil kontrovers.
Der Tarifexperte des auf Seiten der Wettbewerber der Deutschen Post AG stehenden Arbeitgeberverbandes Dienstleistungsunternehmen ar.di e.V., Dr. F.-W. Lehmann, berichtet aus der Anhörung der Sachverständigen und Verbände:
Im Hinblick darauf, dass ab 01.01.2008 das Monopol der Post vollständig entfallen soll, hätten die Wettbewerber der Deutschen Post, die zunächst nur die vom Monopol gelassenen Nischen ausgefüllt haben, dem von der Post und anderen Lizenzunternehmen gegründeten Arbeitgeberverband Postdienste e.V. und deren Tarifpartner ver.di vorgehalten, sie hätten einen Phantomtarifvertrag abgeschlossen, der nicht erforderlich gewesen wäre. Denn bei der Post bestehe bereits ein Haustarifvertrag, der die Mindestlöhne regelt. Diese Mindestlöhne würde bis zu 30% oberhalb der üblichen Mindestlöhne liegen. Daher habe die Post ein vitales Interesse daran gehabt, die Löhne der Wettbewerber durch einen Verbandstarifvertrag mit Allgemeinverbindlichkeitserklärung heraufzusetzen (9,00 EURO Ost und 9,80 EURO West). Demgegenüber seien Mindestlöhne von 6,00 EURO je Stunde im Osten und 7,50 EURO je Stunde im Westen ein vertretbarer Durchschnitt. Hierzu habe sich auch die SPD auf ihrem Parteitag bekannt.
Der vom Arbeitgeberverband Postdienste mit ver.di vereinbarte Verbandstarifvertrag erfasse in Wirklichkeit nur 4.500 Beschäftigte der Post, während alle übrigen Beschäftigten der Post vom Firmentarifvertrag erfasst sind. Der Phantomtarifvertrag diene also in erster Linie der Erhaltung des faktischen Monopols der Post.
Dies habe folgenden, in der Anhörung am 05.11.2007 von mehreren Beteiligten offen ausgesprochenen Hintergrund:
Wenn dieser Phantomtarifvertrag durch die von der Post und dem Bundesarbeitsminister angestrebte Allgemeinverbindlichkeitserklärung allen Wettbewerbern der Post übergestülpt würde – unter den Wettbewerbern befinden sich private Post- und Kurierdienste sowie Speditionen und andere Dienstleister, die nicht im Schwerpunkt Briefe befördern –, dann würden die Wettbewerber den im Phantomtarifvertrag vereinbarten Mindestlohn für Postzusteller und Hilfskräfte von 9,00 EURO je Stunde im Osten und 9,80 EURO je Stunde im Westen nicht zahlen können. Im Osten seien allenfalls 6,00 EURO üblich, im Westen 7,50 EURO.
Zu bedenken sei, dass nach diesem Phantomtarifvertrag die Beförderung eines einzigen Briefes, der beispielsweise von einer Hilfskraft eines Gewerbebetriebes für einen Kunden zur Post gebracht wird, den Anspruch auf 9,00 EURO bzw. 9,80 EURO aus diesem Tarifvertrag auslöst. Daher würden alle Arbeitgeber in Deutschland darauf verzichten müssen, einer Hilfskraft einen Brief zur Beförderung mitzugeben.
Die Wettbewerber der Post hätten in der Anhörung daher darauf hingewiesen, dass durch diesen Husarenstreich der Post AG kein Schutz von Arbeitnehmern durch Mindestlöhne entsteht, sondern dass in Wirklichkeit über 50.000 Arbeitsplätze im Bereich der Brief- und Zustelldienste sowie weitere Arbeitsplätze in den anderen Branchen verloren gehen.
Darüber hinaus bestünden ohnehin bei Kurier- und Expressdiensten, Speditionen sowie im Einzelhandel bereits Tarifverträge mit Mindestlöhnen. Diese würden vom Phantomtarifvertrag durch generell höhere Mindestlöhne verdrängt. Dies greife in die Tarifautonomie der anderen Arbeitgeberverbände der einzelnen Branchen ein. Außerdem bestehe aufgrund der geltenden Tarifverträge keine Rechtfertigung zur Ausdehnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. Darüber würden auch nicht Schlagworte wie „Lohndumping“ hinweghelfen, zumal die im Auftrag der Bundesnetzagentur durchgeführte Untersuchung (Wik-Studie „Arbeitsbedingungen im Briefmarkt“) keine Anhaltspunkte für Lohndumping liefert.
Es fehle ohnehin an dem in den Koalitionsbeschlüssen festgelegten Quorum von mindestens 50% der vom Geltungsbereich des Tarifvertrages Postdienste erfassten tarifgebundenen Arbeitnehmer, die für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung überschritten werden müsse. Bei der Deutschen Post AG seien ca. 119.000 Beschäftigte im Briefbereich beschäftigt, bei den Wettbewerbern - neue Briefdienstleister einschließlich der Zeitungszusteller und Kuriere - 270.000 Beschäftigte. Hiervon sei bereits mehr als die Hälfte tarifgebunden.
Auf Anregung des ehemaligen Präsidenten der Bundesagentur für Arbeit und Staatsminister a.D., Florian Gerster, sowie des Tarifexperten, Rechtsanwalt Dr. F.-W. Lehmann, haben sich am 15. Oktober 2007 in Berlin die betroffenen Verbände zu einer Aktionsgemeinschaft zusammengeschlossen, um die Öffentlichkeit auf dieses Husarenstück der Post AG und den drohenden Verlust der Arbeitsplätze aufmerksam zu machen.
Der Tarifexperte, Dr. Friedrich-Wilhelm Lehmann, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Arbeitgeberverbandes Dienstleistungsunternehmen ar.di empfiehlt, den Vorschlägen hochrangiger Politiker zu folgen und eine Tarifgemeinschaft der Verbände zu bilden. Diese Tarifgemeinschaft soll sich mit den Gewerkschaften einschließlich der Tarifvertragsparteien der Deutschen Post AG an einen Tisch setzen, um Lösungen für tarifliche – und nicht gesetzliche – Mindestlöhne zu finden. Weil die Tarifparteien die wirtschaftlichen und branchenspezifischen Gegebenheiten vor Ort genau kennen, seien sie – so Dr. Lehmann – weit besser als der Gesetzgeber in der Lage, bei der Festlegung der Arbeitsbedingungen flexible Lösungen zu finden.
Der Phantomtarifvertrag müsse daher durch einen anderen Tarifvertrag, der den Unterschieden in den Branchen und Regionen Rechnung trägt, abgelöst werden. Das Monopol der Post dürfe nicht durch diesen Tarifvertrag effektiv aufrecht erhalten bleiben, - so Dr. Lehmann. Vom Wettbewerb in der Wirtschaft profitierten alle Bürger.
Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände, die unter der Leitung von Gerster und in der Tarifpolitik von Lehmann beraten werden, haben die Gewerkschaften schriftlich aufgefordert, gemeinsam an einem Verhandlungstisch zusammenzukommen.
Pressekontakt:
Helga Berrenrath: 0172-9524573
Gewerkschaft ver.di reduziert für eigene Mitarbeiter die Altersvorsorge
Die Gewerkschaft ver.di, die aus 5 einzelnen Gewerkschaften besteht, beschäftigt etwa 3.500 Mitarbeiter.
Bekannt ist, dass sich eine Gewerkschaft gebildet hat, die dem eigenen Arbeitgeber – der Gewerkschaft – gegenübersteht. Dies ist rechtlich zulässig. Auch Gewerkschaften handeln wie Arbeitgeber und rationalisieren und sparen ein.
Insgesamt hat die Gewerkschaft ver.di 2,4 Millionen Mitglieder, leidet aber wie andere Gewerkschaften auch unter einer Kündigungswelle ihrer Mitglieder.
Seit Jahren kämpft die Gewerkschaft mit roten Zahlen. Das Minus im Haushalt von ver.di soll angeblich über 90 Millionen Euro betragen. Die Arbeitskämpfe, insbesondere im öffentlichen Dienst, dürften ver.di etwa 60 bis 65 Millionen Euro gekostet haben.
Die Gewerkschaft hat im August 2006 dem Gesamtbetriebsrat angekündigt, dass im Rahmen des derzeitigen Personalabbaus bei ver.di betriebsbedingte Kündigungen über den 31. August 2008 hinaus nicht auszuschließen seien. Außerdem seien Gehaltskürzungen und Nullrunden für die ver.di – Mitarbeiter im Gespräch.
Soweit bekannt ist, gehen bei ver.di ca. 13 % des Personalkostenbudgets in die betriebliche Altersvorsorge ein. Ver.di will daher auch bei diesem Posten sparen.
Mindestlöhne
Der Arbeitgeberverband Dienstleistungsunternehmen ar.di warnt vor den Auswirkungen der Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gemäß der Vereinbarung der Regierungsparteien. Tausende von Geringqualifizierten, denen Arbeitgeber gesetzliche Mindestlöhne von 9,80 Euro West (9,00 Euro Ost) aus wirtschaftlichen Gründen nicht zahlen können, haben keine Beschäftigungschance. Die Post hat ein - mit dem bisherigen Segen der SPD - Kartell gebildet, um Wettbewerber aus dem In- und Ausland vom Markt fernzuhalten. Die Wettbewerber erwarten, dass sich die Post als ehemaliges Monopolunternehmen dem Wettbewerb stellt, wie es auch andere, ehemals im Alleinauftrag des Staates tätige Organisationen tun mussten.Darüber hinaus verstößt die Erweiterung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gegen die Tarifautonomie und die europäische Dienstleistungsfreiheit.Die Folgen sind die zentral gelenkte Marktwirtschaft im demokratischen Sozialismus, wie es das Parteiprogramm der SPD als Ziel offen ausweist.Die Frankfurter Allgemeine Zeitung kommentiert den Mindestlohn-Schwur der Regierungsparteien in der Ausgabe am 28.09.2007 wie folgt:
„Es ist kein Zufall, dass in den Erfolgsmeldungen, mit denen die Koalition den Rückgang der Erwerbslosenzahl auf 3,5 Mio. bejubelt das Wort „Mindestlohn" nicht auftaucht.
Union und SPD wissen nur zu gut, dass die Verriegelung der Lohnstrukturen nach unten keine neuen Arbeitsplätze, sondern nur neue Arbeitslose produzieren wird. Allein bei den Briefzustellern, über deren Mindestlohn gerade besonders heftig gestritten wird, sind nach Auskunft der Post-Wettbewerber 50.000 Stellen in Gefahr, die gerade Geringqualifizierten neue Beschäftigungschancen böten …Das Durcheinander hinter den Kulissen könnte verwirrender, das Erscheinungsbild der Union zerrissener kaum sein… Nun rächt sich, dass CDU und CSU beim Thema Mindestlohn nicht von Anfang an hart geblieben sind. Sie haben den Sozialdemokraten den kleinen Finger gereicht und stellen nun staunend fest, dass Beck, Müntefering & Co. die ganze Hand nehmen.
Den politischen Erfolg darf sich die Sozialdemokratie gutschreiben; als letzte Hoffnung bleibt der Union, dass dort auch das ökonomische Desaster verbucht werden wird."
Der Arbeitgeberverband ar.di sieht es im tarifpolitischen Meinungsbildungsprozess als seine Aufgabe an, seine Position darzulegen.
Lufthansa-Streik endet Samstag
Verdi und Lufthansa haben sich auf einen Tarifabschluss für die rund 50.000 Beschäftigten des Bodenpersonals geeinigt.
Die Lufthansa hatte zuletzt in den Verhandlungen 7,7% Tariferhöhung für 20 Monate inklusive einer Einmalzahlung angeboten. Dieses Angebot war von ver.di abgelehnt worden.
Ver.di hatte 9,8% an Tariferhöhungen für ein Jahr gefordert.
Die vereinbarte Tariferhöhung beträgt für das Bodenpersonal
- 5,1 Prozent ab 01.07.2008 und
- 2,3 Prozent ab 01.07.2009.
Hinzu kommen Einmalzahlungen in Höhe von bis zu 2,4 Prozent. Der neue Tarifvertrag läuft 20 Monate bis Ende Februar 2010.
Die Lufthansa nennt eine Erhöhung im Gesamtvolumen von 4,2 Prozent auf ein Jahr gerechnet. Die Gewerkschaft hebt hervor, dass der Abschluss bis 2009 von insgesamt 7,4 Prozent liege.
Verdi und die Lufthansa sprechen von einem insgesamt vertretbaren Ergebnis. Das Unternehmen bezifferte die Mehrbelastung auf 40 Millionen für dieses und 100 Millionen Euro für nächstes Jahr.
Einigung gilt zunächst nur für Bodenbeschäftigte
Die Einigung gilt allerdings uneingeschränkt zunächst nur für die Bodenbeschäftigten. Die rund 14.000 Kabinenbeschäftigten erhalten vorerst nur die Einmalzahlungen. Denn die vereinbarten Erhöhungen stehen unter dem Vorbehalt, dass auch die Verdi-Konkurrenzgewerkschaft in der Kabine, UFO, zustimmt.
Die streikenden Mitarbeiter des Boden- und Kabinenpersonals werden nach Konzernangaben die Arbeit zur Frühschicht am Samstagmorgen, den 02.08.2008 um 6 Uhr, wieder aufnehmen.
Die Flugbegleiter-Gewerkschaft hat in ihrem Bereich mehr Mitglieder als Verdi und zuvor angekündigt, einem von ver.di ausgehandelten Ergebnis nicht zuzustimmen. UFO verlangt 15 Prozent mehr Geld. Neue Verhandlungen mit der Lufthansa stehen Ende des Jahres an. Lufthansa-Personalvorstand Stefan Lauer rief die UFO zum Einlenken auf.
Verdi kündigte an, den seit Montag andauernden Streik mit der Frühschicht am Samstag zu beenden. Die Auswirkungen würden aber noch bis zu zwei Wochen zu spüren sein.
"Urabstimmung über das Tarifergebnis:"
Im Hinblick darauf, dass ver.di in den Tarifverhandlungen für die rund 50.000 Beschäftigten am Boden und in der Kabine ursprünglich 9,8 Prozent mehr Geld für ein Jahr forderte, ist eine Abstimmung der Beschäftigten über das Ergebnis erforderlich. Die Zustimmung gilt als sicher.
Lufthansa – Streik mit Auswirkungen auf Unbeteiligte
Im Tarifstreit bei der Lufthansa beginnt heute am 15. Juli 2008 die Urabstimmung über Streiks. In den nächsten zehn Tagen können die Mitglieder der Gewerkschaft ver.di abstimmen. Dabei gilt eine Zustimmung als sehr wahrscheinlich. Die Tarifverhandlungen waren von der Gewerkschaft vergangene Woche für gescheitert erklärt worden. Die Gewerkschaft ver.di war mit einer Forderung von 9,8 Prozent mehr Geld für die rund 50.000 Beschäftigten am Boden und in der Kabine in die Verhandlungen gegangen. Die Laufzeit sollte ein Jahr betragen. Lufthansa hatte zuletzt gestaffelt 6,7 Prozent mehr Geld bei 21 Monaten Laufzeit und eine Einmalzahlung angeboten. Mit dem Ablauf der Urabstimmung müssen sich Passagiere von Ende Juli an auf Streiks einstellen.
Tarifeinigung im Handel
Der Tarifkonflikt im deutschen Einzelhandel ist nach 18 Monaten beigelegt. Am Donnerstagabend einigten sich die Handelsverbände mit der Gewerkschaft Verdi für de Bezirk Baden-Württemberg. Die Beschäftigten erhalten rückwirkend von April 2007 bis März 2008 eine Einmalzahlung von 400 Euro. Vom 01. April 2008 an steigen die Gehälter um drei Prozent. Der Tarifvertrag endet am 31. März 2009. Weiterhin wurde für die Jahre 2009 und 2010 ein Betrag von je 150 Euro vereinbart, der in Form einer Altersvorsorge oder als Guthaben für ein Langzeitkonto gewährt wird. In der umstrittenen Frage der Zeitzuschläge verständigten sich die Tarifvertragsparteien auf einen Wegfall der Samstagszuschläge bis 18:30 Uhr vom 01.Juli 2008 an. Bisher wurden sie ab 14:30 Uhr gezahlt. Die Arbeitgeber beurteilten diese Neuregelung als einen wichtigen Reformabschnitt. Sie passe besser zu den geänderten Einkaufgewohnheiten der Kunden. Der Abschluss in Baden-Württemberg hat Pilotcharakter für die Branche in ganz Deutschland mit etwa 2,7 Millionen Beschäftigten. Die Arbeitgeber erklärten, sie seien angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage im Handel bis an die Grenzen des vertretbaren gegangen. Der Handel rechnet für 2008 mit einer Umsatzsteigerung von nominal zwei Prozent.
Warnstreiks bei Logistiktöchtern der Deutschen Post AG ver.di fordert acht Prozent mehr Geld
Bundesweit sind am 30.05.2008 rund 1.200 ver.di-Mitglieder der drei Logistikunternehmen DHL Solutions Retail, Fashion und Großgut GmbH dem Aufruf ihrer Gewerkschaft zu zeitlich befristeten Streikmaßnahmen gefolgt. Betroffen sind Logistikbetriebe in den sechs Bundesländern Bayern, Brandenburg, Hamburg. Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt. Dadurch kann es zum Wochenende zur verzögerten Auslieferung von Konsum- oder Haushaltswaren wie DVDs, CDs, Textilien oder Küchen- und Elektrogeräte an den Handel kommen.
Hintergrund der Warnstreiks sind die ins Stocken geratenen Entgelttarifverhandlungen. ver.di fordert für die insgesamt rund 3.300 Beschäftigten der zur Deutschen Post AG gehörenden Logistikunternehmen acht Prozent mehr Geld bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Die Arbeitgeber hatten zuletzt drei Prozent beziehungsweise Einmalzahlungen von insgesamt 300 Euro angeboten. Das hat ver.di als nicht akzeptabel zurückgewiesen. Die nächste Verhandlungsrunde ist am 2. Juni 2008.
Die Gewerkschaft auf dem Weg aus der Krise?
Die Gewerkschaften sind am Tag der Arbeit (01. Mai) selbstbewusster aufgetreten als in den vergangenen Jahren. Nach langer Selbstbescheidung, die durch die Wirtschaftsflaute erzwungen wurde, konnten sie in jüngster Zeit passable Tarifabschlüsse durchsetzen. Die IG Metall in NRW hat den Mitgliederschwund gestoppt, ver.di registriert Zulauf.
Obendrein ist es den Gewerkschaften gelungen, ihre Themen ins Zentrum der öffentlichen Diskussion zu rücken. Mindestlohn und Leiharbeit, die Kluft zwischen Armen und Wohlhabenden prägten in den vergangenen Monaten die politische Debatte. Diese Themen werden auch in den nächsten Monaten eine wichtige Rolle spielen. Es scheint so, als seien die Gewerkschaften auf dem besten Wege, sich aus der Krise herauszuarbeiten, in die sie Mitte der 90er-Jahre geraten waren.
Tatsächlich schleppen sie Probleme mit sich herum, die seit Jahrzehnten auf Lösungen warten. Bis heute gelang es ihnen nicht, mit dem rasanten Wandel der Wirtschaftsstrukturen Schritte zu halten. Nach wie vor haben sie Schwierigkeiten, in den wachsenden Dienstleistungsbranchen und in mittelständischen Betrieben Mitglieder zu gewinnen. Immer noch fällt es ihnen schwer, sich auf die Bedürfnisse von Hochqualifizierten, Frauen und Jugendlichen einzustellen. Dass immer mehr Beschäftigte in Unternehmen ohne Tarifbindung arbeiten, schwächt die Gewerkschaften ebenfalls. Selbst der demografische Wandel wird für sie zum Problem. Mit der rückläufigen Zahl junger Leute wird sich in den nächsten Jahren die Zahl möglicher Beitragszahler verringern, sorgt sich IG Metall-Chef Berthold Huber.
Seit den 90-Jahren verloren die Gewerkschaften Millionen Mitglieder. Der finanzielle Druck zwang zu Fusionen. Neben den großen Gewerkschaften entstanden kleine, wie die Ärzte-Gewerkschaft Marburger Bund oder die Lokführer-Gewerkschaft, die sich als sehr erfolgreich erwiesen. Inzwischen sorgen sich die großen Gewerkschaften, dass die Gewerkschaftsbewegung atomisiert wird. Unübersehbar ist auch, dass die Gewerkschaften politischen Einfluss verloren haben. Zu oft beschränken sie sich auf politische Deklamationen und sperren sich gegen Reformen, statt sie mitzugestalten. Die Probleme sind erkannt. Hier und da wird an Lösungen gearbeitet. Die IG Metall und selbst Teile von ver.di rücken die Mitglieder in den Betrieben ins Zentrum ihrer Bemühungen. Ob das flächendeckend gelingt, ist allerdings noch längst nicht sicher.
Tarifabschluss im öffentlichen Dienst – eine Markierung für die weitere Tarifpolitik und die deutsche Wirtschaft?
Der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst vom 31. März 2008 wird in absehbarer Zukunft weitere Tarifabschlüsse prägen.
Die Tarifeinigung für die 1,9 Millionen Beschäftigten in Bund und Kommunen bringt ihnen in zwei Stufen bis Ende 2009 eine Gesamt-Lohnsteigerung von mehr als 8%.
Seit dreieinhalb Jahren hatten die Beschäftigten von Bund und Kommunen keine Lohnerhöhung mehr erhalten.
Zwar kann und darf der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst keine Markierung für zukünftige Tarifverhandlungen sein, weil in anderen Tarifbereichen ein derartiger Nachholbedarf nicht bestanden hat. Jedoch wird die Realität eine andere sein.
Demgegenüber favorisieren die Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter am wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens teilhaben lassen wollen, neben tariflichen Prozenterhöhungen eine stärkere Beteiligung der Mitarbeiter durch tarifliche vereinbarte Einmalbeträge am wirtschaftlichen Erfolg. Dieser Einmalbeträge, die nicht nachhaltig wirken, entfallen ganz oder zum Teil in wirtschaftlich schwächeren Zeiten.
Für eine Momentaufnahme der Tarifpolitik spiegeln wir den Inhalt des Abschlusses im öffentlichen Dienst, dessen finanziellen Auswirkungen und die Tarifsituation in der allgemeinen Tariflandschaft nachfolgend wider:
I. Aktuelle Tarifsituation im öffentlichen Dienst für Bund, Länder und Kommunen (TVöD und TVL)
Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst werden nicht mehr wie im letzten Jahrzehnt einheitlich für alle Angestellten und Arbeiter des Bundes und der Länder geführt. Vielmehr ist im öffentlichen Dienst die Tariflandschaft durch differenzierte Tarifverträge gestaltet. Bis zum Jahre 2006 galten die Tarifabschlüsse noch für alle Angestellten des Bundes und der Länder. Die Prozenterhöhungen wurden in der Regel – zum Teil auch zeitversetzt – in die Tabellenwerte der Beamten des Bundes und der Länder übernommen.
Der ehemalige einheitliche BAT und der entsprechende Tarifvertrag für die Arbeiter des Bundes und der Länder sowie die gesetzlichen Beamtenregelungen sind nunmehr wie folgt differenziert:
Für die 1,9 Millionen Angestellten und Arbeiter des Bundes und der Kommunen gilt der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD).
Für die Angestellten und Arbeiter der Länder gilt der Tarifvertrag der Länder (TVL), der zurzeit noch mit Friedenspflicht in Kraft ist.
Die Einheitlichkeit der gesetzlichen Beamtenregelungen in Bund und Ländern besteht nach der Förderalismusreform nicht mehr. Für die Bundesbeamten ist in Zukunft ausschließlich der Bund zuständig. Durch das noch im Entwurf befindliche Dienstrechtsreformgesetz wird das Beamtenrecht im Bund neu geordnet.
Für die Landesbeamten werden die jeweiligen Länder die für sie passenden Landesbeamtengesetze verabschieden.
Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit der Tarifabschluss vom 31. März 2008 auf die Bundesbeamten übertragen werden wird.
II. Inhalt der Tarifeinigung
Aufgrund der Tarifeinigung vom 31.03.2008 für den Bereich und Kommunen werden die Löhne und Gehälter im TVöD in zwei Stufen ansteigen. Hinzu kommen Einmalzahlungen und eine Arbeitszeitverlängerung um 0,5 Stunden/Woche (39,0 Stunden) in Westdeutschland.
Im Einzelnen:
1) Vergütung
West
- Anhebung der Gehälter und Löhne rückwirkend zum 01. Januar 2008 um monatlich 50,00 Euro
- Anhebung der um 50,00 Euro erhöhten Gehälter und Löhne um 3,1% ab Januar 2008
- Nochmalige Erhöhung ab 01. Januar 2009 um 2,8% Laufdauer bis 31.12.2009
- Einmalige Sonderzahlung für das Jahr 2009 in Höhe von 225,00 Euro für jeden Vollzeitbeschäftigten
- Die Bezüge der Auszubildenden werden ab 01.01.2008 um 70,00 Euro erhöht
Ost-Westanpassung
In den neuen Bundesländern werden die gleichen Erhöhungen erst ab 01. April 2008 gelten.
Zusätzlich wird die ursprünglich erst ab 2010 geplante Angleichung Ost an West auf den 01. April 2008 vorgezogen.
Demgegenüber werden die Bezüge der Auszubildenden „Ost“ bereits ab 01.01.2008 um 70,00 Euro erhöht.
Sonderregelung für kommunale Krankenhäuser
Für die 450.000 Beschäftigten in kommunalen Krankenhäusern ist eine Sonderregelung vereinbart. Die Mitarbeiter erhalten in diesem Jahr monatlich 50,00 Euro aufbauend auf der bisherigen Gehaltstabelle sowie ab 01.01.2008 eine Lohnsteigerung von 1,6%. Ab dem Jahr 2009 werden die Gehälter um weitere 4,3% steigen.
Für die Klinikärzte fordert demgegenüber die Gewerkschaft Marburger Bund eine durchschnittliche Anhebung der Gehälter um 10,2%. Arbeitskampfmaßnahmen sind angesagt.
2) Arbeitszeit
Die Arbeitszeit wird für die Beschäftigten der Westdeutschen Kommunen mit Wirkung vom 01.07.2008 einheitlich auf 39,0 Wochenstunden angehoben.
Die Angestellten des Bundes arbeiten ohnehin zurzeit schon 39,0 Wochenstunden, ebenso die Angestellten einzelner West-Kommunen.
Im Osten bleibt es bei der 40 Stundenwoche.
Für die Beschäftigten in den kommunalen Krankenhäusern bleibt die 38,5 Stundenwoche bestehen (Ausnahme in Baden-Württemberg – dort 39,0 Stunden).
III. Materielle Folgen des Tarifabschlusses vom 31.03.2008
Nach vorläufigen Berechnungen hat der Tarifabschluss für den Bund Mehrbelastungen von etwa 1,2 Milliarden Euro, für die kommunalen Arbeitgeber von etwa 9,5 Milliarden Euro sowie für die kommunalen Krankenhäuser etwa 1 Milliarde Euro zur Folge.
Noch nicht eingeschlossen in die Berechnungen sind die finanziellen Folgen bei einer wirklichen zukünftigen Übernahme der Tarifergebnisse auf die Bundesbeamten.
IV. Befürworter und Kritiker des Tarifabschlusses
Befürworter des Tarifabschlusses sind der Auffassung, dass auch Arbeitskämpfe, bei denen vor allem unbeteiligte Dritte (Bevölkerung) betroffen sind, zu ungleich höheren materiellen Auswirkungen geführt hätten. Vor allem wären die volkswirtschaftlichen Schäden erheblich geworden. Möglicherweise hätte man sich dann im Ergebnis auf der Basis dieser volkswirtschaftlichen Schäden ohnehin auf ein ähnliches Ergebnis, wie es nunmehr erzielt ist, geeinigt.
Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes seit Mitte des Jahres 2007 Unterstützungsstreiks (Sympathiestreiks) anderer Tarifbereiche zulässt, auch wenn in den anderen Bereichen noch die Friedenspflicht besteht. Diese Rechtsprechung hätte auch Tür und Tor für ver.di zur Mobilisierung der Beschäftigten der Länder bilden können. Die Angestellten und Arbeiten der Länder sind an den zurzeit laufenden Tarifvertrag der Länder (TVL) gebunden, während die Angestellten und Arbeiter von Bund und Kommunen an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) gebunden sind.
Kritiker des Tarifabschlusses weisen auf die negativen Folgen hin. So kritisiert das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) mit der Prognose, die Struktur des Abschlusses sei beschäftigungsfeindlich. Vielen Bereichen im öffentlichen Dienst, insbesondere den Kommunen, werde es schwer fallen, die vorgesehene Mehrbelastung zu finanzieren. Einigen Kommunen werde nichts anderes übrig bleiben, als Gebühren und Beiträge zu Lasten der Verbraucher anzuheben.
Die Tarifeinigung vom 31. März 2008 kommt mit mehr als 8% recht nah an den Tarifabschluss von 1974, der damals auch auf alle Beamten des Bundes und der Länder übertragen worden ist. Die damals vereinbarten 11% Gehaltssteigerungen wirken nach Auffassung von Wirtschaftsexperten noch heute – nicht nur im öffentlichen Dienst – nach. Denn jeweils neue Tarifabschlüsse bauen auf vergangenen Erhöhungen auf und erzeugen die von Gewerkschaften erstrebte Nachhaltigkeit der Verbesserungen der Löhne und Gehälter. Die Nachhaltigkeit wirkt auch in wirtschaftlich schwächeren Zeiten nach.
V. Blick auf die Tariflandschaft im Frühjahr 2008
Während die Tarif-Auseinandersetzungen im öffentlichen Dienst relativ schnell ein Ende gefunden haben, stehen noch einige bedeutende Tarifabschlüsse in der allgemeinen Tariflandschaft bevor.
Jedoch hat die Tarifeinigung im öffentlichen Dienst weitere Bewegung in die Tariflandschaft gebracht.
Nicht auszuschließen ist, dass der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst vom 31.03.2008 spätestens nach Auslaufen weiterer Tarifverträge in anderen Tarifbereichen einen neuen Schub in kaum noch maßvolle Forderungen auslösen wird.
Jedenfalls wird das Jahr 2008 ein „Schaltjahr“ in der Tarifpolitik sein.
Im Einzelnen:
- Mit der ursprünglichen Forderung von 8% Steigerungen der Gehälter und Löhne lag ver.di am oberen Ende der diesjährigen Lohnforderungen. Darüber hinaus ging allerdings noch der Marburger Bund mit 10,2% Steigerungen der Gehälter für die Klinikärzte sowie die Gewerkschaft der Eisenbahner, die bei der Bahn AG einen Sonderabschluss erreicht hat.
- Die Bandbreite der Forderungen zwischen 4,5% bis 8% zeigt, dass in anderen Branchen die Begehrlichkeiten ebenfalls groß sind. Jedoch sind im vorigen Jahr die durchschnittlichen Bruttolöhne mit 1,4% schwächer gestiegen als die Inflation mit 2,2% (so das Statistische Bundesamt).
- Ein Überblick über einzelne Tarifbereiche zeigt:
- Die Stahlarbeiter haben ein Lohnplus von 5,2% erstritten.
- In der Westdeutschen Textilindustrie steigen von Juni 2008 an die Löhne um 6,3%.
- Die Technischen Überwachungs-Vereine haben auf der Bundesebene nach Vereinbarung einer Abkoppelung von der Beamtenbesoldung Gehaltssteigerungen von 3% ab 01.04.2008 mit ver.di vereinbart (Laufdauer 15 Monate).
- Zurzeit laufen die Tarifverhandlungen für die 550.000 Beschäftigten in der Chemieindustrie, es geht um Forderungen der Gewerkschaft von 7% an Lohnplus.
- Für die 85.000 Beschäftigten der Kfz-Branche in NRW fordert die IG Metall 5% mehr Lohn. Verhandlungen beginnen dort in Kürze.
- Im Einzelhandel dauern die Tarifverhandlungen über die Forderungen von ver.di auf 6,5% Lohnerhöhung bereits ein Dreivierteljahr. Die Gewerkschaft hat den Handel schon mehrmals bestreikt.
- Bei der Deutschen Post AG fordert die Gewerkschaft wegen des Auslaufens eines Beschäftigungspaktes die Fortsetzung der Vereinbarung. Zusätzlich wird über die Anhebung der tariflichen Vergütung in den Firmentarifverträgen der Post AG noch im Frühjahr zu verhandeln sein.
Für Leser, die sich für die Tarifsituation bei der Post AG und für die Geniestreiche der Post AG in der Verdrängung des Wettbewerbs seit Liberalisierung des Postmarktes interessieren: „ver.di streikt gegen Post AG nach voraufgegangenen Schmusekurs“.
Mindestlöhne nutzen wenigen
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin hält eine kartellrechtliche Prüfung bei der Einführung von branchenbezogenen Mindestlöhnen für notwendig. Da immer weniger Arbeitnehmer in einer Gewerkschaft seien und die Zahl der tarifgebundenen Firmen sinke, nutzten Mindestlohnabkommen nur einer Minderheit der Beschäftigten und Unternehmen. Damit drohe eine Ausschaltung jeglichen Wettbewerbs. In bestimmten Brachen würden Arbeitgeber und Gewerkschaften über die Festsetzung von Mindestlöhnen ein Kartell bilden können, das die Konkurrenz verhindere.
Dies gehe zu Lasten der Verbraucher, wie das Beispiel der Deutschen Post AG zeige.
Die Deutsche Post und die Gewerkschaft ver.di haben durch ihre Mindestlohn – Tarifvertrag mit Erfolg folgende Konkurrenzen verhindert:
- Konkurrenz der Wettbewerber der Post nach Aufhebung des Monopols ab 01.01.2008
- Konkurrenz von Gewerkschaften, die in den Brachen der Wettbewerber tätig sind. Die Gewerkschaft ver.di bleibt, ihre die Wettbewerber und Gewerkschaften sind ausgeschaltet.
Der Missbrauch des Arbeitsrechts hat hier eine neue Qualität erreicht, heißt es beim Deutschen Institut der Wirtschaftsforschung (DIW). Verlierer einer solchen Mindestlohnpolitik seien neben den Wettbewerbern vor allem die Verbraucher, welche Postdienste zu überhöhten Preisen zahlen müssen.
Im Einzelnen:
Die Deutsche Post AG hat inzwischen mit vielen kleinen Geschäftsinhabern in Deutschland – beispielsweise von Zeitungs- und Blumengeschäften – Verträge abgeschlossen. Die Inhaber oder deren Angestellte sind berechtigt, bis zu 12 Stunden in der Woche zu einem Stundenlohn von 4,50 Euro Briefmarken und andere Postsachen zu verkaufen und Briefe und Päckchen/Pakete entgegenzunehmen und von Postdiensten (Tochtergesellschaft DHL) abholen zu lassen. Diese Inhaber der kleinen Poststellen sind nicht etwa weisungsabhängige Arbeitnehmer der Post, sondern selbstständige Unternehmer, weil diese Personen auch Kunden und eigene Angestellte beschäftigen.
Bekannt geworden ist Mitte März 2008, dass die Post 800 Filialen mit Angestellten der Post schließen will, weil die Löhne und Gehälter zu hoch sind und die Verträge mit den kleinen Poststellen der Selbstständigen in der Regel für die Postversorgung ausreichen. Ansonsten sollten Kunden die Postbank aufsuchen. Die ist ein „Stück aus dem Tollhaus“. Erst gelingt der Post die Verdrängung der Wettbewerber, indem sie den Staat zu allgemeinverbindlichen Löhnen der Postzusteller von 9,80 Euro mit Erfolg drängt. Nach dem gelungenen „Geniestreich“ gehen Wettbewerber in Konkurs, die Post hat fast keine Wettbewerber und erklärt, dass ihr die Löhne zu teuer sind. Sie schließt 800 Filialen mit Angestellten und vergibt die Arbeiten dieser Filialen an kleine Läden – wie Lottestellen, Zeitungsläden, Bäckereien usw. – im Wege von Werk- und Dienstverträgen für die Postleistungen zu 4,50 Euro je Stunde und 12 Stunden wöchentlich.
Wie dem auch sei:
- Die Post ist für ihre Kunden flächendeckend tätig. Daher wird auch keine Umsatz- und Mehrwertsteuer erhoben. Ende März 2008 befasst sich das Bundeskabinett mit dieser Sonderegelung.
- Die Post hat im Konkurrenzkampf der Wettbewerber bisher gesiegt.
Viele Gewerkschaften der PIN die für ihre Postzusteller keinen Mindestlohn von 9,80 Euro zahlen können, sondern höchstens 7,50 Euro, sind in Konkurs. 2770 Arbeitnehmer sind entlassen, 500 Stellen aber vom Insolvenzverwalter bisher gerettet, für 8000 Arbeitnehmer ist aber die Zukunft noch unklar.
Die PIN Gruppe hatte sich durch Erweiterung der Tochtergesellschaften und durch Investitionen auf den Wegfall des Postmonopols ab 01.01.2008 verbreitete.
An den „großen Coup der Post“ hat niemand gedacht.
Peter Bakker, Vorsitzender des Vorstandes von TNT – des weltweit größten Brief- und Paketdienstes mit dem Hauptsitz in Schiphol Niederlande – hat wegen der gesetzlichen Mindestlöhne im Postdienst in Deutschland den Rückgang aus dem angestrebten deutschen Briefgeschäft verkündet. Der Mindestlohn von 9,80 Euro sei eine ernsthafte Bedrohung für den Wettbewerb in Deutschland. Daher fechte TNT die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des zwischen dem Arbeitgeberverband der Deutschen Post und der Gewerkschaft ver.di abgeschlossenen Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Der Mindestlohn von 9,80 Euro aufzwingen, sei nicht legal. Ein Argument der Anfechtung sei die Art, wie der Tarifvertrag zustande gekommen sei. Die Gewerkschaft habe den Verhandlungsraum betreten und erklärt: „Dies werden richtig harte Verhandlungen! Wir fordern 7,50 Euro.“ Die Arbeitgeberseite habe erwidert, „Wieso? Wir geben 9,80 Euro.“ Die TNT Gruppe und andere Wettbewerber seien nicht befragt worden. (Süddeutsche Zeitung vom 27.02.2008)
Die TNT Gruppe habe im Hinblick auf die ab 01.01.2008 erfolgte Liberalisierung des Postmonopols etwa 14000 Mitarbeiter für den Briefdienst eingeplant. Diese Mitarbeiter nun entlassen werden, weil die (berechtigte) Planung fehl geht.
Etwa 90 % dieser Mitarbeiter – so TNT - hätten sich bereit erklärt, zu einem Lohn von 7,50 Euro zu arbeiten. Sie hätten solche Arbeitsverträge unterzeichnet. Jetzt breche diese Geschäftsgrundlage wegen der gesetzlichen Vorgabe vom 09.08.2007 in sich zusammen. Denn schätzungsweise 50-60 Millionen Euro an Mehrausgaben im Jahr könne die TNT Gruppe wirtschaftlich nicht tragen.
Der ab 01.01.2008 liberalisierte Postmarkt sei entgegen diesem Attribut nicht legalisiert. Zu den Postbedingungen von 9,80 Euro könne kein anderer Anbieter arbeiten.
Der Direktor des Institutes der deutschen Wirtschaft, Michael Hüther, erhebt einen „ordnungspolitischen Einspruch (Handelsblatt vom 16.12.2007): Der Mindestlohn für die Postzusteller symbolisiert eine Haltung die wirtschaftliche Vernunft vermissen lässt.“ Der Mindestlohn für die Postzusteller liefere nun „frei Haus“ Anschauungsmaterial für eine Politik, die nach vielfacher Mahnungen die letzte Ausfahrt zur Vernunft verpasst hat.
Der Aufruf der Bundesregierung an alle Tarifvertragsparteien, bis Ende März 2008 Tarifverträge mit dem Ziel der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Mindestlöhnen abzuschließen. – eingeplant hatte der Bundesminister etwa 80 Tarifverträge – sind bis Mitte März nur 2 Branchen gefolgt. Manche Politiker nennen dieses Ergebnis einen Flop.
Inzwischen hat der Bundesarbeitsminister ein gesetzliches Mindestlohnpaket im Entwurf vorgelegt. Das Paket enthält eine Neuregelung des Entsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes. Das jeweils für das Ziel der Politiker günstigste Gesetz soll Anwendung finden. Es zielt darauf ab, eine flächendeckende Grundlage für die Einführung weiterer Branchen – Mindestlöhne zu schaffen.
Dieses Paket halten CDU- Mittelstandspolitiker nicht für konsensfähig.
Ergebnis:
Der Staat wird zum Tarifzensor (Handelsblatt vom 14.01.2008). Die zentral gelenkte Marktwirtschaft auf dem Boden des demokratischen Sozialismus (SPD Parteiprogramm) führt langsam zum Erfolg! Ob dies die Freunde und „Diadochen“ der Wirtschaftspolitik und ihrer Grundregeln im Sinne von Ludwig Erhard freut?
Ver.di streikt gegen Post AG nach vergeblichem „Schmusekurs“
Wir haben hier bereits unter dem Titel „Drei Geniestreiche bei den Mindestlöhnen“ über die Post AG und die Gewerkschaft ver.di als Partner zur Verdrängung des Wettbewerbs auf dem Postmarkt im berichtet.
Beide Akteure haben Erfolg gehabt. Die „Geniestreiche“ haben beiden Partnern Vorteile großen Ausmaßes gebracht. Es ist den beiden Unternehmen Post und ver.di gelungen, die Wettbewerber vom Postmarkt fernzuhalten. Der Wettbewerb hätte der Post AG wirtschaftliche Einbußen gebracht, weil die Wettbewerber am großen Kuchen des bisherigen Monopolisten bei der Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefen bis zu 50 Gramm teilhaben wollten. Die Post hat das Feld erfolgreich verteidigt. Die Verbraucher zahlen nach wie vor zugleich mit den Portokosten die Löhne und Gehälter der Zusteller der Post. Die Löhne und Gehälter sind in Firmentarifverträgen geregelt, die die Post AG für die 130.000 Beschäftigten der Post mit ver.di abgeschlossen hat.
Die Gewerkschaft ver.di hat den Vorteil aus diesem Deal mit der Post, dass die Löhne und Gehälter der unter den Geltungsbereich der Firmentarifverträge fallenden Postzusteller nicht durch zwangsläufig geringere Löhne und Gehälter auf einem bundesweiten Postmarkt durch die Wettbewerber abgebremst werden.
Leider sind durch die Auswirkungen des Deals Tausende von Arbeitsplätzen verloren gegangen.
Inzwischen hat sich der Koalitionsstreit um Mindestlöhne in der Politik neu entfacht. Sowohl die Gewerkschaften als auch Politiker tragen zum Motto „jeder gegen jeden“ bei. Auch ver.di verspürt, dass der Deal mit der Post keinen ewigen Schmusekurs bedeutet. Ver.di streikt bei der Post.
I. Der vergangene Schmusekurs mit fatalen Auswirkungen
An sich wollte die Bundesregierung den sozialen Frieden fördern, indem sie über das Arbeitnehmerentsendegesetz Mindestlöhne einführt. Dazu gehört der inzwischen für allgemeinverbindlich erklärte Tarifvertrag über Mindestlöhne der Postbranche auf dem Niveau von 9,80 Euro. Demgegenüber hatte der SPD-Parteitag im Oktober 2007 ein allgemeines Lohnniveau von 7,50 Euro für richtig befunden.
Nach diesem Level von 7,50 Euro haben sich inzwischen auch die Wettbewerber der Post AG – insbesondere TNT und PIN – bei der Entlohnung ihrer Mitarbeiter gerichtet. Jedoch sind die Wettbewerber nicht in der Lage, die eilfertig von ver.di und der Post AG in einem Verbandstarifvertrag vereinbarten 9,80 Euro zu zahlen. Die Wettbewerber hatten im Vertrauen auf die ab 01.01.2008 geplante und dann auch eingetretene Liberalisierung des Postmarktes Investitionen getätigt und vorsorglich viele Mitarbeiter für die neuen Postdienste eingestellt. Durch die von der Post und ver.di in der Politik mit Erfolg durchgesetzte Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Mindestlohnes von 9,80 Euro (West) können die Wettbewerber den Wettbewerb nicht aufnehmen oder mithalten. Viele Unternehmen, die auf dem Postmarkt tätig sein wollten, haben Insolvenz angemeldet. Die Folgen für die Arbeitsplätze sind bekannt. Die Post AG kann trotz vager Andeutungen diese Arbeitslosen nicht zusätzlich einstellen.
Legitimer Deal zwischen ver.di und Post AG?
Dem äußeren Erscheinungsbild nach war das Vorgehen der Partner ver.di und der Post AG durchaus legitim, weil sie einen Tarifvertrag auf der Verbandsebene ausgehandelt und auch politisch die Allgemeinverbindlichkeit durchgesetzt haben. In Wirklichkeit war sie jedoch ein Scheingeschäft wie sich angesichts folgenden Sachverhaltes abgezeichnet hat:
Die Deutsche Post AG hat schon seit längerem mit der Gewerkschaft ver.di Firmentarifverträge für ihre 130.000 Angestellten und Arbeiter abgeschlossen. Auf der Grundlage dieser Firmentarifverträge haben die Beschäftigten der Post AG eine relativ hohe Vergütung. So erhalten Hilfskräfte der Post – dazu gehören die Postzusteller – nach vorliegenden Informationen im Schnitt etwa 14,00 Euro je Stunde. Aus diesem Grund bedurfte es im Bereich der Post AG keines Flächentarifvertrages, weil die Firmentarifverträge der Post, die für 130.000 Mitarbeiter der Post gelten, auch die Postzusteller (Hilfskräfte) erfasst haben.
Der Geniestreich der Post lag jedoch darin, dass sie durch die Gründung eines neuen Arbeitgeberverbandes im Oktober 2007 einen Flächentarifvertrag mit ver.di abgeschlossen hat, auf dessen Grundlage die Mindestlöhne so hoch angesetzt wurden, dass die Wettbewerber nicht mithalten können. Die Mindestlöhne des Verbandstarifvertrages/Flächentarifvertrages erreichen nicht die höheren Mindestlöhne der Firmentarifverträge. Dies zeigt die Entbehrlichkeit des Flächentarifvertrages für die Post.
Ein erkennbares Ziel von ver.di und Post AG war – allein dem äußeren Anschein nach schon - es, durch die Tarifabsprache auf der Ebene des Flächentarifvertrages die auf den Postmarkt drängenden Wettbewerber mit Hilfe eines möglichst hohen Tarifabschlusses und dessen nachfolgende Allgemeinverbindlichkeitserklärung die Wettbewerber vom Markt fernzuhalten.
Vor diesem Hintergrund verliefen die Tarifverhandlungen, wie inzwischen unter anderem durch den Vorsitzenden des Vorstandes des Konzerns TNT, Peter Bakker (Süddeutsche Zeitung vom 28.02.2008), bekannt geworden ist wie folgt:
„Die Gewerkschaft ver.di betritt den Raum und verlangt 7,50 Euro mit dem Hinweis, dass dies richtig harte Verhandlungen werden. Die Vertreter der Deutschen Post auf der Arbeitgeberseite erwiderten: Wir geben 9,80 Euro. Darauf hin gab es auf Seiten der Gewerkschaft Applaus und Zustimmung.“
Die Gewerkschaft ver.di zögerte nicht, das Angebot sofort anzunehmen. Sie wusste, dass der Tarifvertrag, wenn er auf Antrag von ver.di und der Post für allgemeinverbindlich erklärt wird, die übrigen Wettbewerber unabhängig von der Tarifbindung dazu zwingt, den Hilfskräften 9,80 Euro zu zahlen.
II. Wettbewerbswidriges Verhalten?
Dieses Verhalten der beiden Tarifvertragspartner wird von vielen Seiten als wettbewerbswidrig und unmoralisch bewertet. Beide Partner haben sich den Vorwurf eingehandelt, in einem konvulsiven Zusammenwirken einen Tarifabschluss mit weit reichenden Auswirkungen zu Lasten der Arbeitnehmer erzielt und einen Vorteil großen Ausmaßes gegenüber den Wettbewerbern verschafft zu haben. Die Wettbewerbshüter in Europa haben diesen Vorgang inzwischen auf den Prüfstand gestellt.
III. Urteil des Verwaltungsgerichtes – Aufhebung der Allgemeinverbindlichkeit
Die Wettbewerber sind nicht bereits gewesen, dieses wettbewerbswidrige Verhalten hinzunehmen. Der Wettbewerber TNT hat beim Verwaltungsgericht die Allgemeinverbindlichkeitserklärung angefochten. Jüngst hat das Verwaltungsgericht den frisch eingeführten Mindestlohn in der Post-Branche für gesetzeswidrig erklärt. Hierbei hat das Verwaltungsgericht in erster Linie darauf abgestellt, dass die Allgemeinverbindlichkeitserklärung in bestehende Tarifverträge eingreift. Gegen dieses Urteil hat der Bundesarbeitsminister umgehend Berufung eingelegt.
Das Verwaltungsgericht hat einen Eingriff in die Tarifautonomie darin gesehen, dass die Allgemeinverbindlichkeitserklärung in den Tarifvertrag eingreift, der von einem von den Wettbewerbern gegründeten Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) mit einem Mindestlohn von 7,50 Euro abgeschlossen worden ist.
Aufgrund dieses Tarifvertrages der Wettbewerber dürfte der Gesetzgeber den Konkurrenzunternehmen der Deutschen Post keinen anderen Mindestlohn aufzwingen, argumentierten die Richter.
IV. Strafanzeige von ver.di gegen die Gewerkschaft GNBZ
In der Tarifpolitik und auf dem Markt wird mit harten Bandagen gekämpft. Daher hat ver.di bei der Kölner Staatsanwaltschaft eine Anzeige wegen des Anfangsverdachts auf „Bestechlichkeit im Geschäftsverkehr“ gegen die GNBZ gestellt. Die Gewerkschaft ver.di geht davon aus, dass die GNBZ ihre Gewerkschaftsarbeit teils aus Geldern von privaten Briefunternehmen wie TNT oder der PIN-Group finanziert hat. Wäre dies so, dann würden erhebliche Zweifel an der Tariffähigkeit der GNBZ bestehen, was sich wiederum entscheidend auf den Mindestlohn der Briefzusteller auswirken würde.
Die GNBZ sei im Oktober 2007 gegründet worden. Zuvor hatte sich der von der Deutschen Post dominierte Arbeitgeberverband AGV mit ver.di und DPVKom über die Mindestlöhne für die Briefzusteller von bis zu 9,80 Euro die Stunde geeinigt. Konkurrenten, wie die PIN und TNT, nahmen an den Verhandlungen nicht teil.
Seit dem gibt es Streit um die GNBZ. Ver.di und die Fachgewerkschaft DPVKom attackierten die GNBZ schon mehrmals als verlängerten Arm der Arbeitgeber. Einziges Ziel dieser Gewerkschaftsgründung sei es gewesen – so ver.di – den Mindestlohn für die Brief-Branche auszuhebeln.
Dies sehen die Wettbewerber aufgrund des Ablaufes der Tarifverhandlungen zwischen dem von der Post AG dominierten AGV und den Gewerkschaften ver.di und DPVKom anders.
Es wird zu prüfen sein, ob die Gewerkschaft GNBZ ihrerseits einen Strafantrag gegen ver.di aufgrund des Verstoßes gegen die Strafbestimmungen gemäß §§ 299 und 200 Strafgesetzbuch (StGB) stellen wird. Das Wirtschaftsstrafrecht schützt das Rechtsgut: „Nichtkäuflichkeit übertragener oder sonst besonders fremdverantwortlicher Entscheidungsmacht sowie das darauf bezogene Vertrauen.“
V. Flächendeckende Umgehung des Mindestlohnes und der Firmentarifverträge durch die Post
In der Post-Branche wird indessen der flächendeckende Mindestlohn flächendeckend umgangen. Die Deutsche Post hat nach einem ersten Dementi nunmehr eingeräumt, dass sie etwa 800 Filialen mit Angestellten der Post schließen wird. Sie wird im Wesentlichen in der Bundesrepublik noch kleine Postläden unterhalten, bei denen die Kaufleute auch andere Waren verkaufen dürfen. Die Selbständigen - nicht angestellten - Kaufleute erhalten nach vorliegenden Informationen je Stunde ein Entgelt für die Dienstleistungen von etwa 4,50 Euro mit einem begrenzten Arbeitszeitvolumen. Mit diesen Verträgen werden sie nicht Arbeitnehmer, weil die Kaufleute noch andere Kunden haben und andere Waren verkaufen dürfen.
VI. Streik von ver.di gegen die Post
Der Schmusekurs von ver.di und Post ist zu Ende. Nunmehr streikt ver.di gegen die Post. Immerhin ist sie von ihrem Partner, mit dem sie die Geniestreiche zur Verdrängung der Wettbewerber gemeinsam vollzogen hat, enttäuscht. Außerdem gehört es zu ihrer gewerkschaftlichen Aufgabe, durch Demonstrationen von Kampfesstärke neue Mitglieder hinzuzugewinnen.
Nunmehr geht es im Streik um einen anderen Beschäftigungspakt, den ver.di mit der Post AG zur Sicherung der Arbeitsplätze der Post und zur vorübergehenden Verhinderung einer Verlängerung der Arbeitszeit von 38,5 Stunden auf 41,0 Stunden je Woche abgeschlossen hat.
Dieser Beschäftigungspakt ist im Monat März 2008 ausgelaufen und bisher nicht erneuert worden. Die Nichtverlängerung hat zur Folge, dass für die 55.000 Beamten bei der Post aufgrund der Beamtenregelungen die 41,0 Stundenwoche gilt. Der Streik hatte aufgrund des Beschäftigungspaktes vorübergehend eine Ausnahme für die Beamten in der Post gemacht.
Die Post AG hat beim Staat keine Ausnahmeregelung für die Verlängerung der 38,5 Stundenwoche gestellt. Daraus folgt, dass die 55.000 Beamten bei der Post nunmehr ab 01. April 2008 41,0 anstatt 38,5 Stunden je Woche arbeiten müssen. Ver.di befürchtet, dass die Folge einer Verlängerung der Arbeitszeit für die Beamten durch die Erhöhung des Arbeitszeitvolumens bei den Beamten auf der anderen Seite den Wegfall von etwa 5.000 Stellen für Angestellte und Arbeiter bei der Post zur Folge haben könnte.
Beamte dürfen nicht streiken, auch nicht bei der Post. Daher verlegt sich die Gewerkschaft ver.di auf die tarifpolitische Forderung, dass das Arbeitszeitvolumen für die 130.000 Angestellten und Arbeiter der Post um 10 Arbeitszeit-Verkürzungstage verkürzt wird.
Außerdem pocht die Gewerkschaft auf eine Verlängerung des Beschäftigungspaktes. Ver.di fordert den Abschluss von betriebsbedingten Kündigungen bis Ende 2011.
Die Verhandlungspartner werden sich zur dritten Verhandlungsrunde am 09. April 2008 in Köln treffen.
VII. Noch bevorstehende Tarifverhandlungen über die Vergütung
Über die Weiterentwicklung der tariflichen Vergütung bei der Post AG in deren Firmentarifverträgen wird in diesem Jahr zusätzlich zu verhandeln sein.
Über den Verbandstarifvertrag betreffend Mindestlöhne für Postzusteller wird wohl nicht zu verhandeln sein, weil er zurzeit für die Post aufgrund der Firmentarifverträge ohne materielle Bedeutung ist.
Forderungen von Gewerkschaften zur Lohnpolitik auf Irrwegen?
Die Wolken am Konjunkturhorizont verheißen einen lang anhaltenden weltweiten Abschwung. Der Beschäftigungsanstieg aus dem Jahre 2008 läuft voraussichtlich im Jahre 2009 aus. Die Probleme am Arbeitsmarkt werden durch die aktuellen Forderungen der Gewerkschaften so verschärft, dass die Beschäftigung im Jahre 2009 wieder sinken wird.
Die Tariflandschaft ist in starker Bewegung.
Was ist nun die richtige Tarifpolitik und Lohnpolitik?
Lässt sich diese überhaupt bewerten?
Die Meinungen gehen auseinander.
Für die Gewerkschaften ist eine faire Lösung ein generell kräftiger Lohnanstieg. Der Lohnanstieg soll die Inflation ausgleichen. Die Steigerung der Produktivität soll an die Arbeitnehmer weitergeben werden. Gefordert wird die Nachhaltigkeit von Lohnerhöhungen. Einmalbeträge sollen „on top“ gewährt werden.
Für die Arbeitgeber sind die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die Zukunftssicherung des Unternehmens und der Arbeitsplätze eines der wichtigsten Kriterien. Dies verlangt Investitionen in die Zukunft.
Demgegenüber behaupten Gewerkschaften, dass ein Unternehmen vom Markt gehört – auch dann, wenn Arbeitsplätze verloren gehen – falls das Unternehmen nicht in der Lage ist, die von den Gewerkschaften eingeforderten Tarife durchzuhalten.
Die Tarifgemeinschaft TÜV e. V. und der Arbeitgeberverband ar.di, fordern die Gewerkschaften zu differenzierten Tarifabschlüssen auf, die die wirtschaftliche Tragfähigkeit berücksichtigt.
Die Experten sind dich darin einig, dass tarifliche Reallohnsteigerungen, die höher als die Produktivitätssteigerung liegen, volkswirtschaftlich schädlich sind.
Die herkömmliche Lohnformel (Inflationsaugleich + Produktivitätssteigerung) ist flächendeckend keine Lösung. Denn obgleich die Tarifabschlüsse sich in den vergangenen Jahren insgesamt in einem für die Deutsche Volkswirtschaft angemessenen Rahmen gehalten haben, sind sie undifferenziert. Sie liegen für gering Qualifizierte zu hoch und sind für gesuchte Fachkräfte zu niedrig.
Für gering Qualifizierte – meist Klientel der Gewerkschaften – soll zudem ein Mindestlohn eingeführt werden, der die These aufstellt, dass von aktuellen Mindestlöhnen die Vollzeitarbeitenden nicht leben können.
Gesetzliche Mindestlöhne greifen jedoch in die Tarifautonomie ein. Die Tarifvertragsparteien wissen besser als der Gesetzgeber, welche regionale und sonstige Differenzierungen in der Vergütung notwendig sind.
Ein neues Tarifjahr 2008 mit neuen Vorzeichen?
Das Tarifjahr 2008 wird ein besonderes Jahr. Nahezu hundert Tarifverträge werden für fast 8 Millionen Beschäftigte verhandelt. Alle Beschäftigten erwarten in diesem Jahr nach Zurückhaltung kräftige Lohnsteigerungen. Die Politik warnt aber leider nicht vor der sich abzeichnenden Rezession. Gleichwohl hat das Bundeswirtschaftsministerium bereits ein Konjunkturprogramm erarbeitet falls die Konjunktur einbrechen sollte.
Unterstützung behalten die Beschäftigten zurzeit noch von höchster staatlicher Stelle. Die Parlamentarier haben sich laut ver.di mit 9,4 % Erhöhung der Diäten selbst bedient. Weshalb sollen dann die Arbeitnehmer zurückstehen, fragt ver.di. Aus dieser ungünstigen Situation heraus unterstützen viele Politiker, die an der Diätenerhöhung teilgenommen haben, die Forderungen wenn auch nicht in der von ver.di geforderten Höhe.
Hierdurch angespornt tragen die Gewerkschaften ihre Ansprüche vor. Die Gewerkschaft ver.di fordert in der aktuellen Tarifrunde für 1,3 Millionen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes bei Kommunen und Bund auf einen Schlag 8 % mehr an Löhnen und Gehälter, mindestens aber 200 Euro. Eine 8 % Lohnerhöhung kostet rund 4,1 Milliarden Euro.
Im Tarifjahr 2008 werden nahezu 100 Tarifverträge für fast 8 Millionen Beschäftigte verhandelt.
Beispiele:
- Lokomotivführer (GDL): +11%
- Marburger-Bund (Ärzte): +10,2%
- öffentlicher Dienst mind. 200 Euro: +8%
- Eisen- und Stahlindustrie: +8%
- chemische Industrie: +6,5% - +7,0%
- Nahrung, Genuss, Gaststätten: +4,5% - +6,0%
- Landwirtschaft: +5,5%
- Textil, Bekleidung: +5,5%
- Kfz-Gewerbe NRW: +5,0%
Die Gewerkschaften wollen sich von den Horrorszenarien der Kreditkrise in den USA und den Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und besonders auf die exportabhängige deutsche Wirtschaft nicht beirren lassen.
Die Tarifvertragsparteien sehen aus unterschiedlicher Sicht, was sozial und wirtschaftlich vernünftig ist.
Der Lohnanstieg war in der Vergangenheit in einigen Brachen zum Teil gar nicht so gering – der öffentliche Dienst zählte allerdings nie zu einem besonders bevorzugten Zweig. Im Vergleich zum öffentlichen Dienst, für den es seit dem Jahr 2000 ein plus von 11 % gab, stiegen die Löhne der Metaller in dem gleichen Zeitraum um das Doppelte.
Auch im Tarifbereich Bergbau, Chemie, Energie gab es starke Zuwächse.
Trotz der deutlichen Erhöhungen der Löhne gab es in den Jahren 2000- 2006 in Deutschland für die Arbeitnehmer ein Plus von 1,1 %. Dass die Arbeitnehmer netto so wenig in der Tasche haben, liegt vor allem an hohen Steuern und Abgaben. Für diese ist die Regierung verantwortlich.
Das heißt für die Lohnpolitik:
Die Inflationsrate geht zu Lasten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Der „Strauchritter“ ist der Staat!
Die Lasten, die der Staat Arbeitsgebern und Arbeitnehmern auferlegt, sollten daher auch bei gefordertem Inflationsausgleich nur je zur Hälfte den Arbeitgebern aufgebürdet werden. Die Tarifpolitik geht seit Jahrzehnten davon aus, dass die Arbeitgeber in der Lohnpolitik den Inflationsausgleich allein an Stelle der Arbeitnehmer tragen sollen.
Dies führt zurück zur Anfangsfrage: „Lässt sich eine richtige Tarifpolitik/ Lohnpolitik überhaupt rechnerisch bewerten?“
Die Antwort lautet: „Nein!“
Drei Geniestreiche bei den Mindestlöhnen
Der Post AG ist ein Geniestreich gelungen, den Moralisten als Schurkenstreich bezeichnen würden:
1. Erster „Geniestreich“:
Zunächst schließt die Post AG mit Hilfe einer noch das Gute wollenden Gewerkschaft ver.di einen Flächentarifvertrag für Postzusteller mit einem von beiden Tarifvertragsparteien bewusst hoch getriebenen Stundenlohn von 9,80 Euro (West). Dieser Phantomtarifvertrag war angesichts der Firmentarifverträge der Post (16,00 Euro für Postzusteller) an sich nicht nötig. Aber er wurde für den Geniestreich - Ausschaltung der Wettbewerber durch Allgemeinverbindlichkeitserklärung im Arbeitnehmer-Entsendegesetz - benötigt.
Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist gelungen. Der gut gemeinten Tat folgt der Fluch. Die Wettbewerber PIN, TNT und andere können nach der Öffnung des Wettbewerbs ab 01.01.2008 nicht auf dem abgeschotteten Postmarkt Arbeitskräfte einsetzen. Zigtausend Arbeitsplätze von Arbeitnehmern, die im Vertrauen auf den Wettbewerb eingestellt wurden, sind wieder verloren.
2. Und jetzt der zweite „Geniestreich“:
Nachdem die Wettbewerber ausgeschaltet sind, wird am 02.02.2008 bekannt, dass die Post die Schließung von 900 Filialen mit den zu teuren Angestellten der Post plant. Stattdessen sollen die privaten Agenturen (Lottoannahmestellen etc.) mit Werk-/Dienstverträgen die Rolle der Filialen übernehmen. Dies bringt ihnen für 12 Stunden wöchentlich einen Stundenlohn von 4,50 Euro. Die Tochterfirma DHL beschäftigt “Scheinselbständige”, die für zu spät zugestellte Paketpost Strafen von bis zu 90,00 Euro pro Paket zahlen.
3. Der dritte „Geniestreich“:
Die Bevölkerung jubelt zu mehr als 70% über gesetzliche Mindestlöhne, weil sie die Hintergründe nicht kennt. Der Mindestlohn soll auf mindestens 80 weitere Branchen ausgedehnt werden. Das seriöse IFO prognostiziert einen Verlust von bis zu 1 Millionen Arbeitsplätzen.
Der Gesetzgeber nimmt den schwächelnden Tarifvertragsparteien die Tarifautonomie.
Ist das der demokratische Sozialismus aus dem Programm der SPD?
Die Gewerkschaft ver.di fordert für das Jahr 2008 im öffentlichen Dienst 8% mehr Lohn
Die Gewerkschaft ver.di fordert für das Jahr 2008 im öffentlichen Dienst 8% mehr Lohn, mindestens jedoch 200,00 EURO für Geringverdiener.
Am 20. Dezember 2007 hat die Gewerkschaft ver.di in Kooperation mit dem Deutschen Beamtenbund eine Forderung für den zum 31.12.2007 gekündigten Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TV öD) in Höhe von 8% gefordert.
Der TV öD gilt für Bund und Kommunen.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) für die Angestellen in den Ländern, der vom 01.01.2008 bis 31.12.2008 eine Entgelterhöhung von 2,9% vorsieht, befindet sich noch im ungekündigten Zustand.
Der zum 31.12.2007 gekündigte TV öD erfasst 160.000 Angestellte beim Bund und 1,2 Millionen Beschäftigte der Kommunen.
Herr Bsirske begründet die Forderung von ver.di mit Reallohneinbußen der vergangenen Jahre. Außerdem hätten die Bundestagsabgeordneten in diesem Jahr mit der Erhöhung ihrer Diäten um mehr als 8% ein Signal dafür gesetzt, dass auch die Bundestagsabgeordneten die derzeitigen Reallohneinbußen nicht mehr hinnehmen könnten. Gleiches gelte daher für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.
Herr Heesen, Vorsitzender des Deutschen Beamtensbundes, fordert nach einem Tarifabschluss die Übernahme der Erhöhungen in das Bundesbeamtengesetz.
Gemeinschaftsaktion von Wirtschaftsverbänden wegen der Auswirkungen zukünftiger Mindestlöhne bei Post- und Dienstbriefen auf die Arbeitsplätze in allen Branchen
Aktionsgemeinschaft für Wettbewerb im Postmarkt
Gemeinsame Erklärung betroffener Wirtschaftsverbände
Am 15. Oktober 2007 haben sich Wirtschaftsverbände zusammengeschlossen, um einen fairen Wettbewerb im deutschen Postmarkt zu fordern. Sie wenden sich entschieden gegen die Einführung des überhöhten, gesetzlich verordneten Mindestlohns im Briefdienst. Sie fordern die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag und den Bundesrat auf, die Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Wettbewerb zu schaffen, einseitige Privilegien zugunsten der Deutschen Post AG abzubauen und so die wirtschaftliche wie soziale Leistungsfähigkeit von allen Beteiligten in einem ab 2008 liberalisierten Briefmarkt zu fördern.
- Ein gesetzlich verordneter und unrealistisch hoher Mindestlohn (von bis zu 9,80 EUR in der Stunde) ersetzt das staatliche Briefmonopol durch ein de facto Lohn- Monopol. Das Innovations-, Wachstums- und Beschäftigungspotential eines liberalisierten Marktes wird damit null und nichtig. Der von der Politik gewünschte Wettbewerb im Postmarkt wird vernichtet, bevor er sich überhaupt entwickeln kann.
- Wirtschaftliches Wachstum für Unternehmen und soziale Gerechtigkeit für ihre Mitarbeiter gehen Hand in Hand. Ein gesetzlich verordneter Mindestlohn im Briefmarkt, der den Vorgaben der Deutschen Post AG folgt, droht nicht nur über 50.000 Arbeitsplätze bei neuen Brief- und Zustelldiensten, sondern auch über 200.000 Arbeitsplätze im Handel, bei Speditions- und Logistikunternehmen und in vielen anderen Branchen zu vernichten. Dem von der Deutsche Post AG geschaffenen System der Postagenturen würde durch den gesetzlich verordneten Mindestlohn die Grundlage entzogen. Dies wäre ein Angriff auf die Tarifautonomie der betroffenen Branchen, da er in deren – zum großen Teil tarifvertraglich geregelten – Entgeltstrukturen eingreifen würde und sie gezwungen wären, fremde Tariflöhne anzuwenden.
Die Verbände befürworten die tarifliche Regelung von Löhnen und Arbeitsbedingungen bei den Briefdiensten. Von dem Missbrauch des Tarifrechts, vor der negativen Sogwirkung, den nachteiligen Wirkungen für die gesamte Wirtschaft und der sozialen Zerstörungskraft eines überhöhten gesetzlichen Mindestlohns für jegliche Art der Briefbeförderung muss nachdrücklich gewarnt werden. Das Briefmonopol hat zu einer nicht marktgerechten Lohnentwicklung bei der Deutsche Post AG geführt. Trotz garantierter Gewinne aus dem Briefmonopol hat sie rund 30.000 Arbeitsplätze allein im Briefdienst in Deutschland abgebaut. In den Wettbewerbsnischen dieses Briefmarktes hingegen haben mittelständische Anbieter in den letzten Jahren mehr als 50.000 neue Arbeitsplätze geschaffen. Von einer vollständigen Öffnung des Marktes ab 2008 gehen enorme Beschäftigungsimpulse aus – vor allem auch in strukturschwachen Regionen im Osten Deutschlands.Die unterzeichnenden Verbände fordern die politisch Handelnden in der Bundesregierung, im Deutschen Bundestag und im Bundesrat auf, ihrer Verantwortung für die Sicherung und den Ausbau von Arbeitsplätzen, für soziale Ausgewogenheit und für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Unternehmen gerecht zu werden. Unsere Aktionsgemeinschaft ist offen für weitere Verbände, die sich anschließen möchten.
Arbeitgeberverband Dienstleistungsunternehmen e.V. | Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste e.V. |
Arbeitgeberverband Spedition und Logistik Deutschland e.V. | Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. |
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. | Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V. |
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. | Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. |
Bundesvereinigung Deutscher Dienstleistungsunternehmen e.V. | Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste e.V. |
Deutscher Direktmarketing Verband e.V. | Deutscher Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e.V. |
Postagenturnehmerverband Deutschland e.V. |
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Austritt aus dem Arbeitgeberverband lohnt sich nicht für tarif- und arbeitsrechtliche Folgen
Viele Unternehmen des Mittelstandes und der Handwerksberufe überlegen angesichts der Rezession in der Wirtschaft einen Ausstieg aus den Tarifverträgen durch einen Austritt aus dem tarifschließenden Arbeitgeberverband: Verdruss bereitet oft die tarifliche Dynamisierung der Tabellen eines Entgelttarifvertrages. Die Prozenterhöhungen schlagen nachhaltig auf die Preise der Produkte und Dienstleistungen durch. Oft steht auch die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens auf dem Spiel.
Tarifflucht in der Regel ohne erwünschte Auswirkung
Vorsicht bei dem Gedanken an eine Tarifflucht. Sie lohnt sich nicht wirklich, weil der Gesetzgeber dafür gesorgt hat, dass die Tarifflucht nicht weiter führt. Dies gilt sowohl hinsichtlich eines Austrittes des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers aus dem tarifschließenden Verband. Dies bewirkt die im Tarifvertragsgesetz festgelegte Fortbindung des Tarifvertrages nach einem Austritt aus der tarifschließenden Organisation.
Wenn Sie die Hintergründe interessieren, dann sollten Sie weiter lesen.
Fortbindung an den „verlassenen“ Tarifvertrag
Gemäß § 3 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz (TVG) bleiben der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, die den tarifschließenden Verbänden angehören, auch nach dem Austritt so lange Zeit an den vermeintlich verlassenen Tarifvertrag gebunden, bis dieser durch Kündigung, Befristung oder eine sonstige Veränderung beendet ist.
Dies gilt auch, wenn ein Entgelttarifvertrag die tariflichen Tabellenwerte in Stufen anhebt. Die tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleiben an diese Stufenerhöhungen, die im Zeitpunkt des Verlassens des Tarifvertrages tariflich festgelegt sind, kraft Gesetzes gebunden. Lediglich die im Zeitpunkt des Austrittes noch nicht bekannten, zukünftig ungewissen Entwicklungen des Tarifvertrages vollziehen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht mehr mit.
Im Zeitraum der gesetzlichen Fortbindung können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch keine einzelvertraglichen Abweichungen vom Tarifvertrag vereinbaren, wenn insoweit diese Vereinbarungen sich bei objektiver Betrachtung zu Ungunsten des Arbeitnehmers auswirken oder auswirken können.
Es bestehen aber nach dem Austritt aus dem Arbeitgeberverband in der Regel noch andere laufende Tarifverträge, an deren Fortbindung der Unternehmer vielleicht nicht denkt. Zu beachten ist, dass die Fortbindung hinsichtlich aller laufenden Tarifverträge trotz Austrittes aus dem Verband besteht (§ 3 Abs. 3 TVG). So kann beispielsweise die Fortbindung des Arbeitgebers beim Manteltarifvertrag noch viele Jahre bestehen bleiben. Er bleibt an das tariflich geregelte Volumen der Arbeitszeit oder an das Weihnachtsgeld usw. gebunden. Auch bleibt eine Bindung an den Entgeltrahmentarifvertrag, der die Struktur der Vergütungsgruppen enthält, bestehen.
Wem also nützt es (cui bono)?
Abändernde Vereinbarungen in der Nachwirkung des Tarifvertrages
Erst nach Auslaufen des „verlassenen“ Tarifvertrages tritt die so genannte Nachwirkung des Tarifvertrages ein (§ 4 Abs. 5 TVG).
Während also im Zeitraum der Fortbindung keine Änderungen zu Ungunsten der Beschäftigten möglich sind – beispielsweise hinsichtlich Arbeitszeit oder Bezahlung -, können die ehemaligen Tarifnormen im Zeitraum der an die Fortbindung sich anschließenden Nachwirkung durch andere Vereinbarungen zu Gunsten oder zu Ungunsten der Beschäftigten ersetzt werden.
Andere Vereinbarungen im Sinne des Gesetzes können in der Nachwirkung andere Tarifverträge oder Einzelverträge sein.
Einzelverträge
Denkbar ist, dass in der Nachwirkung mit dem Mitarbeiter abändernde einzelvertragliche Vereinbarungen abgeschlossen werden, mit denen die nachwirkenden ehemaligen Tarifnormen abgeändert werden. Diese Vereinbarungen können theoretisch auch zu Ungunsten des Mitarbeiters erfolgen. Aber in der Praxis werden sich derartige Vereinbarungen wohl nicht realisieren lassen, wenn der Mitarbeiter nicht zugleich einen anderen Vorteil erhält.
Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
Andere Vereinbarungen im Sinne des § 4 Abs. 5 TVG können zwar auch Betriebsvereinbarungen sein. Dies ist jedoch nur dann in der Praxis zu realisieren, wenn die Betriebsvereinbarung nicht die gleiche Materie regelt, die der „verlassene Tarifvertrag“.
Betriebsvereinbarungen über materielle Leistungen – beispielsweise über die Dauer der Arbeitszeit oder die Höhe des Entgeltes – sind gemäß § 77 Abs. 3 BetrVG unwirksam, wenn ein Tarifvertrag in der Branche üblich ist, und zwar unabhängig davon, ob das Unternehmen tarifgebunden ist oder nicht.
Zu beachten ist aber, dass diese Sperre des Tarifvertrages in der Regel nur die Höhe des vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten „Leistungstopfes“ betrifft, also beispielsweise die Dauer der Arbeitszeit oder des Urlaubs oder das Volumen der Vergütung aller Mitarbeiter einschließlich der freiwilligen Leistungen. Bei der Verteilung der Arbeitszeit, des Urlaubs oder des Leistungstopfes hat der Betriebsrat nach wie vor ein Mitbestimmungsrecht nach Maßgabe des § 87 BetrVG.
Regelungsabreden sind dem gegenüber zulässig und wirksam, weil § 77 Abs. 3 BetrVG den Begriff der Betriebsvereinbarung, aber nicht der Regelungsabrede verwendet.
Regelungsabreden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat wirken nur obligatorisch zwischen den beiderseits Verpflichteten, wirken aber nicht auf die Arbeitsverhältnisse ein, so dass weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer Rechten oder Pflichten gegenüber dem Arbeitnehmer aus der Regelungsabrede herleiten können. Dem gegenüber wirkt die Betriebsvereinbarung in ein Dreiecksverhältnis mit Rechten und Pflichten.
Die Regelungsabrede ist aber für die Praxis ein geeignetes Mittel zur Vermeidung einer Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung.
Aus unseren Erfahrungen können wir berichten:
Etwa 60% aller tarifgebundenen oder nicht tarifgebundenen Unternehmen haben unwirksame Betriebsvereinbarungen ohne dies zu wissen.
Tarifverträge
Andere Abmachung im Sinne des § 4 Abs. 5 TVG können auch andere Tarifverträge sein.
Nach dem Austritt eines Unternehmens aus dem tarifschließenden Arbeitgeberverband fordern Gewerkschaften den Abschluss eines Firmentarifvertrages.
Der Firmentarifvertrag wird zwischen dem einzelnen Unternehmen und der zuständigen Gewerkschaft abgeschlossen. Das einzelne Unternehmen steht in der Regel einem übermächtigen Tarifvertragspartner gegenüber, der Druck ausübt. Die Verhandlungen über den Abschluss von Firmentarifverträgen nehmen den Unternehmer oder dessen Bevollmächtigte unter anderem zeitlich und nicht zuletzt finanziell stark in Anspruch. Irgendwann hält das Unternehmen den Druck nicht mehr aus und geht in den Verband zurück oder es schließt einen Firmentarifvertrag in Form eines Anschlusstarifvertrages, der den Verbandstarifvertrag übernimmt. Wem also nützt es?
Arbeitsverträge außerhalb der gesetzlichen Tarifbindung
Die Tarifverträge gelten wie Gesetz, nur für tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Tarifgebunden ist der Arbeitgeber, wenn er Mitglied eines tarifschließenden Arbeitgeberverbandes ist. Ein Arbeitnehmer ist tarifgebunden, wenn er Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft ist.
Wenn nur eine der Arbeitsvertragsparteien nicht tarifgebunden ist, können die Arbeitsverträge jederzeit ohne Verstoß gegen das Tarifvertragsgesetz verändert werden, wenn und soweit Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einigen. Wenn allerdings ein Arbeitgeber glauben sollte, dass er mit einem Arbeitnehmer ungünstigere Regelungen im Vergleich zum Tarifvertrag vereinbaren könnte, sollte er – falls sein Unternehmen Mitglied des tarifschließenden Arbeitgeberverbandes ist - zugleich bedenken, dass der Arbeitnehmer es in der Hand hat, jederzeit der tarifschließenden Gewerkschaft als Mitglied beizutreten. Dann gelten für den Arbeitnehmer kraft Tarifbindung einerseits die Tarifverträge und andererseits zusätzlich die mit dem Arbeitgeber möglicherweise vertraglich vereinbarten günstigeren Regelungen.
Von der kollektivrechtlichen Seite zu unterscheiden ist die arbeitsvertragliche Seite. Es ist jeweils anhand der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf Tarifverträge – falls solche Klauseln überhaupt vorhanden sind – zu prüfen, ob eine individualrechtliche Bindung der Vertragspartner an den verlassenen Tarifvertrag besteht oder nicht.
Sollten Sie weiteres Interesse an diesem Zusammenspiel von kollektivem Recht und einzelvertraglichem Recht haben, so sehen Sie nach unter: www.tarfifforum2006.de oder www.tarifforum2008.de oder in unserem Beitrag in der Fachzeitschrift „Betriebsberater“ Heft Nr. 30 und Nr. 31/2008 zum Thema „Tarifwechsel in Recht und Praxis Teil I und Teil II“
www.arbeitsrecht.com unter Veröffentlichungen, dort BetriebsBerater.
Sehen Sie ggf. auch bei Interesse unter unseren weiteren Veröffentlichungen nach, insbesondere zu den Büchern „Der Arbeitnehmer im 21. Jahrhundert - Tarifverträge im Wandel?!“ (Herausgeber: Friedrich-Wilhelm Lehmann) sowie „Tarifverträge der Zukunft – Zukunft der Arbeit in Deutschland und Europa“ (Herausgeber Friedrich-Wilhelm Lehmann).
Krefeld, 30.03.2009
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