Sie befinden sich hier: Aktuelles / Wirtschaftspolitik / Arbeitsmarkt/Arbeitsleben
Samstag, 11.09.2010

Donnerstag, 20.05.2010
Leistungsbeurteilung, Tatsachenkern, Prüfungsmaßstab

1. Der Arbeitgeber darf Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer beurteilen und die Beurteilungen in die Personalakten aufnehmen. 2. Dienstliche...[mehr]

Samstag, 10.04.2010
Nachsitzen von Auszubildenden

Für viele Unternehmen ist die mangelnde Ausbildungsreife von Auszubildenden ein großes Problem.Etwa 20% der Lehrlinge aus einem Jahrgang können die normalen Ausbildungsanforderungen eines...[mehr]

Montag, 01.03.2010
Kurzarbeit-eine Hilfe für das Überleben von Unternehmen und Betrieben

Die gesetzliche Regelung über die Kurzarbeit und das staatliche Kurzarbeitergeld (Kug) hat maßgeblich dazu beigetragen, dass etwa eine Million Arbeitnehmer mit Kurzarbeit bisher ihren Arbeitsplatz...[mehr]

Dienstag, 05.01.2010
Kurzarbeit-eine Hilfe für das Überleben von Unternehmen und Betrieben

Die gesetzliche Regelung über die Kurzarbeit und das staatliche Kurzarbeitergeld (Kug) hat maßgeblich dazu beigetragen, dass etwa eine Million Arbeitnehmer mit Kurzarbeit bisher ihren Arbeitsplatz...[mehr]

Kurzarbeit-eine Hilfe für das Überleben von Unternehmen und Betrieben

Die gesetzliche Regelung über die Kurzarbeit und das staatliche Kurzarbeitergeld (Kug) hat maßgeblich dazu beigetragen, dass etwa eine Million Arbeitnehmer mit Kurzarbeit bisher ihren Arbeitsplatz behalten haben. Das Unternehmen überbrückt so eine schlechte Auftragslage und muss sein qualifiziertes Personal nicht entlassen. Er kann bei Erholung wieder mit qualifiziertem Personal durchstarten.

Derzeit beträgt die vorübergehende Bezugszeit für Kug 18 Monate, wenn ein Betrieb bis zum 31.12.2010 mit der Kurzarbeit begonnen hat. Hat er bereits 2009 Kurzarbeit eingeführt, kann er insgesamt bis zu 24 Monaten Kug erhalten.

Die vollen Sozialversicherungsbeträge werden dem Arbeitgeber ab dem 7. Monat der Kurzarbeit erstattet oder bei Qualifizierungsmaßnahmen bereits ab dem 1. Monat

Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften drängen darauf, dass die Hilfen für die Unternehmen verlängert werden. Denn die wirtschaftliche Krise ist  in vielen Betrieben noch nicht überwunden. Die Wirtschaftsforschungsinstitute rechnen mit einem Höhepunkt der Arbeitslosigkeit im Winter 2010.

Praktische Hilfe geben die Agenturen für Arbeit. Aber auch arbeitsrechtliche Unterstützung kann sinnvoll sein. Denn Kurzarbeit kann nicht ohne ausdrückliche rechtliche Grundlagen vom Arbeitgeber einfach nur angeordnet werden.

Dr. Friedrich-Wilhelm Lehmann
Rechtsanwalt für Arbeits- und Wirtschaftsrecht
Schliersee

Informationen für Unternehmen unter: www.arbeitsrecht.com

 

Studium mit dem Meisterbrief

Die Hochschulen sollen sich nach dem Willen der Kultusministerkonferenz (KMK) in Zukunft auch geöffnet sein für ein Studium, das Meister, Techniker und Fachwirte ohne Nachweis des klassischen Abiturs absolvieren wollen. Die Kultusministerkonferenz (KMK) vereinbarte dazu Anfang März 2009 gemeinsame Kriterien.

Bisher gibt es verschiedene Regeln in den 16 Bundesländern. Künftig soll die Mobilität der Bewerber durch bundesweit harmonisierte Regeln sichergestellt werden.

Entsprechend dem Beschluss der KMK können Meister ohne weitere Tests oder Eignungsprüfungen studieren. Wer keinen Meisterbrief, aber eine mindestens zweijährige Ausbildung und drei Jahre Berufserfahrung hat, erhält die fachgebundene Hochschulreife. Das bedeutet, dass nur solche Fächer studiert werden dürfen, die den beruflichen Kenntnissen entsprechen.

Bundesweit kommen bisher allenfalls ein Prozent der Studenten als beruflich Qualifizierte an die Hochschulen. Wegen der Klagen über einen Fachkräftemangel fordern Bildungspolitiker, diesen Anteil deutlich zu steigern. Gymnasiallehrer befürchten die Entwertung des Abiturs. Der Deutsche Philologenverband warnt die Kultusminister davor, die Berechtigung zum Studium „wie Discountware zu verramschen“.

 
Krefeld, 18.03.2009

Sollten Sie noch Rückfragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:


Rechtsanwalt Dr. Friedrich-Wilhelm Lehmann & Professor Dr. Werner Steckhan
Rauhkopfstraße 2, 83727 Schliersee
Telefon: 0 80 22/ 67 38 74
Telefax: 0 80 22/ 67 38 76
dr.lehmann@arbeitsrecht.com
www.arbeitsrecht.com
www.arbeitgeberverband.com



Psychische Störungen – ein zunehmendes Krankheitsbild im Arbeitsleben

Laut einer Studie der AOK (Juni 2009) sind die Ausfälle von Arbeitnehmern durch (wirkliche oder angebliche) psychische Erkrankungen zwischen den Jahren 1995 und 2008 um 80% gestiegen.

9,3% aller Fehltage gehen aktuell auf psychische Erkrankungen zurück, hat der Bundesverband der Betriebskrankenkassen errechnet.

Als Krankheitsgrund liegen psychische Störungen auf dem vierten Platz. Schon jetzt sind sie die häufigste Ursache für Frühverrentungen.

2007 begründete jeder Dritte seinen verfrühten Ausstieg aus dem Beruf mit hartnäckigen Depressionen oder anderen seelischen Störungen.

Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes entstand durch die neue Volkskrankheit 2006 ein Schaden von 26,7 Milliarden Euro.

Der Verband der Betriebsärzte will der Krankmacherei am Arbeitsplatz zusammen mit den Betriebsräten gegensteuern. So sollen Mediziner in Vorsorgeuntersuchungen künftig gezielt auf Symptome für Überlastung achten. Dazu müssten die Betriebsärzte aber besser ausgebildet werden. Vor allen in kleinen und mittleren Betrieben sei die medizinische Betreuung nicht ausreichend. Hier müsse die Politik deshalb mehr Geld zur Verfügung stellen und die Zahl der arbeitsmedizinischen Lehrstühle ausbauen.


Krefeld, 23.06.2009

Wenn Sie weitere Fragen haben, erkundigen Sie sich bei den Experten
 

Rechtsanwalt Dr. Friedrich-Wilhelm Lehmann & Professor Dr. Werner Steckhan
Rauhkopfstraße 2, 83727 Schliersee
Telefon: 0 80 22/ 67 38 74
Telefax: 0 80 22/ 67 38 76
dr.lehmann@arbeitsrecht.com
www.arbeitsrecht.com
www.arbeitgeberverband.com



Ärzte wollen das Rauchen als Krankheit anerkennen

Die Bundesärztekammer fordert, den Tabakkonsum als Krankheit anzuerkennen. Zugleich sollen eine Beratung und Behandlung von Rauchern durch die Hausärzte in Zukunft von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.

Die Ärztekammer argumentiert, dass es sich bei der Mehrzahl der Raucher um „Abhängigkeitserkrankte“ handele, die einen starken Drang zum Tabakkonsum hätten sowie eine eingeschränkte Kontrollfähigkeit über Beginn, und Ende und Menge des Konsums. Gerade Ärzte verfügten über einen guten Zugang zu Rauchern und könnten sie auf ihre Sucht ansprechen und diese behandeln. Nichtraucherkurse seien dagegen regional kaum verfügbar. Sie erreichten zudem überwiegend Versicherte mittlerer und höherer sozialer Schichten, in denen es aber weniger Raucher gebe als in sozial schwachen Milieus.

Der AOK-Bundesverband reagiert skeptisch auf den Vorschlag. Es fehlten „präzise Details“, wie die Diagnose und die Therapie einer Rauchererkrankung aussehen sollten.

Arbeitslosengeld – Bezugsdauer – Eingliederung - Zwangsverrentung – Hinzuverdienst ab 2008

Der Bundestag hat am 25. Januar 2008 die Verlängerung des Arbeitslosengeldes I für Ältere sowie die Einführung neuer Eingliederungszuschüsse beschlossen. Die Neuregelung war politisch heftig umstritten. Sie wurde zum Teil als ein sozial- und arbeitsmarktpolitischer Rückschritt angesehen.

Im Einzelnen:

Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I:

Die 55 bis 57 Jahre alten Erwerbslosen erhalten die Leistung weiterhin 18 Monate lang. Für 50 bis 54 Jahre alte Erwerbslose erhöht sich die Bezugsdauer von 12 auf 15 Monate, für mindestens 58 Jahre alte Erwerbslose steigt sie von 18 auf 24 Monate. Voraussetzung ist, dass die Arbeitslosen in den fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbslosigkeit mindestens 30, 36 und 48 Monate lang Arbeitslosenbeiträge gezahlt haben. Erwerbslose unter 50 Jahren erhalten wie bisher 12 Monate lang Arbeitslosengeld.

Eingliederung:

Um die Vermittlung zu erleichtern, erhalten Arbeitslose, die noch einen Anspruch auf mindestens zwölf Monate Arbeitslosengeld I haben, einen Eingliederungszuschuss. Ältere, die seit mindestens einem Jahr erwerbslos sind, erhalten einen Eingliederungsgutschein. Der Zuschuss für den Arbeitgeber beträgt 30 bis 50 Prozent, der Gutschein 50 Prozent der Lohnkosten. Er kann eingelöst werden, wenn der Arbeitnehmer eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden aufnimmt und der Arbeitsvertrag für mindestens ein Jahr geschlossen wird.

Zwangsverrentung:

Künftig können Empfänger von Arbeitslosengeld II bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres nicht gezwungen werden, vorzeitig mit Abschlägen in Rente zu gehen. Empfänger von Arbeitslosengeldgeld II, die Ende 2007 schon 58 Jahre alt waren, kommen weiter in den Genuss der alten „58er-Regelung“, die eine frühe „Zwangsverrentung“ verhinderte. Sie müssen erst in Rente gehen, wenn sie keine Abschläge mehr hinnehmen müssen, also in der Regel mit 65 Jahren. Das Arbeitsministerium soll zudem ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, wann und wie lange weitere Ausnahmen zulässig sind.

Arbeitsmarktstatistik:

Erwerbslose über 58 Jahre, die mindestens ein Jahr lang Arbeitslosengeld II bezogen haben und in der Zeit nicht in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt wurden, werden in der Statistik künftig nicht mehr als arbeitslos registriert.

Hinzuverdienstgrenzen:

Die Einkommensgrenze für Rentner, die schon vor dem 65. Geburtstag ihr Altersgeld beziehen, wird von 350 auf 400 Euro heraufgesetzt.

Deutschland bei Arbeitskosten auf Platz sieben

Die Arbeitgeber der deutschen Privatwirtschaft haben 2007 durchschnittlich 29,10 Euro für eine Arbeitsstunde gezahlt. Im europäischen Vergleich lag das Niveau in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes damit auf Rang sieben. Dänemark wies mit 35 Euro die höchsten, Bulgarien mit 2,10 Euro die niedrigsten Arbeitskosten je geleistete Stunde auf. In den EU-Mitgliedsstaaten mit einem Niveau von über 20 Euro pro Stunde nahmen die Arbeitskosten in der Privatwirtschaft um weniger als fünf Prozent zu. Lag das Lohnniveau unter zehn Euro, betrag das Wachstum zwischen zehn Prozent und 30 Prozent. Der Anstieg der Arbeitskosten in Deutschland war mit plus einem Prozent der geringste. Für 100 Euro Bruttolohn zahlten die Arbeitgeber in Deutschland im vergangenen Jahr 32 Euro Lohnnebenkosten. Damit lag Deutschland auf Rang 14 in der EU. In Frankreich und Schweden entfielen auf 100 Euro Lohn zusätzlich 50 Euro Lohnnebenkosten, in Malta waren es nur zehn Euro.

 

Arbeitskosten in der EU

Arbeitskosten je geleistete Stunde in der Privatwirtschaft im Jahr 2007 in Euro

Auf 100 Euro Bruttolohn und -gehalt zahlten die Arbeitgeber in der Privatwirtschaft ... Euro Lohnnebenkosten

Dänemark

35,0

Frankreich

50

Schweden

33,4

Schweden

50

Belgien

33,1

Belgien

45

Luxemburg

32,7

Italien

45

Frankreich

31,9

Ungarn

42

Niederlande

29,2

Litauen

40

Deutschland

29,1

Österreich

39

Österreich

28,5

Griechenland

38

Finnland

28,3

Tschechien

38

Großbritannien

27,9

Spanien

37

Irland

25,5

Rumänien

37

Italien

24,5

Slowakei

37

EU 27

22,8

Estland

36

Spanien

18,3

EU 27

36

Griechenland

16,7

Deutschland

32

Zypern

14,5

Niederlande

31

Slowenien

12,5

Portugal

30

Portugal

11,1

Großbritannien

28

Malta

9,8

Finnland

28

Tschechien

8,1

Lettland

27

Ungarn

7,7

Bulgarien

27

Estland

7,0

Polen

25

Polen

6,7

Slowenien

22

Slowakei

6,4

Dänemark

20

Litauen

5,2

Luxemburg

19

Lettland

4,8

Zypern

18

Rumänien

3,9

Irland

17

Bulgarien

2,1

Malta

10

Institut für Wirtschaftsforschung: Mindestlohn nicht über 4,50 €

Der derzeit diskutierte Mindestlohn sollte nach Ansicht des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) – wenn überhaupt – nicht über 4,50 EUR pro Stunde liegen. „Die Einführung eines höheren Mindestlohnes würde vor allem in Ostdeutschland viele Arbeitsplätze gefährden“, sagt das IWH. In Ostdeutschland würde fast jeder fünfte Arbeitnehmer weniger als den von den Gewerkschaften geforderten Mindestlohn von 7,50 EUR pro Stunde verdienen. Diese rund eine Millionen Geringverdiener sind laut IWH dann potentiell von Arbeitslosigkeit bedroht. In der großen Koalition wird derzeit zwischen SPD und CDU über die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes heftig gestritten. Bisher gibt es Mindestlöhne in Deutschland nur in sieben Branchen, darunter im Bauhauptgewerbe und Gebäudereinigung. Diese sollen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz Lohndumping verhindern.

Weniger als drei Millionen Arbeitslose

Der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, hält es für möglich, dass die Arbeitslosenzahl im Jahr 2009 zeitweise unter die Drei-Millionen-Marke sinkt. Er warnte dennoch davor, den Bürgern zu viele Versprechungen zu machen. Für eine Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung etwa sei kein Spielraum. „Im Jahre 2011 wollen wir die schwarze Null erreichen", begründet er. Der Erfolg hänge jedoch von den Vorgaben der Politik ab.
Artikelaktionen

Straffung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Der Wirtschaftsrat fordert grundsätzlich die Halbierung der Ausgaben für die aktive Arbeitsmarktpolitik von heute 15 Milliarden auf 7,5 Milliarden Euro jährlich. Damit käme Deutschland auf europäisches Niveau.

Die eingesparten 7,5 Milliarden könnten, so der Wirtschaftsrat, direkt zur weiteren Belebung des Arbeitsmarktes durch Senkung des Arbeitslosenbeitrages verwand werden. Das würde 100.000 bis 150.000 neue Arbeitsplätze bringen.

Weiterhin fordert der Wirtschaftsrat, die heute über 80 Einzelmaßnahmen auf maximal 10 schlagkräftige Instrumente zu kürzen, zumal die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach altem Muster sich weitgehend als auf Dauer wirkungslos erweisen.

Der Wirtschaftsrat hält die von Arbeitsminister Scholz bisher präsentierten Vorschläge zur Straffung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente bei weitem nicht für ausreichend. Scholz springe bei der Durchforstung des Förderdschungels und des ineffektiven Wildwuchses bei weitem zu kurz. Das im Koalitionsvertrag gesetzte Ziel werde weit verfehlt.

Konjunktur – Wachstum sinkt auf 1,7 Prozent

Der Aufschwung in Deutschland verliert an Kraft, die Konjunktur stürzt aber keineswegs ab.

Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) geht in seiner Frühjahrsprognose davon aus, dass das reale Bruttoinlandsprodukt in diesem Jahr um 1,7 Prozent und 2009 noch um 1,4 Prozent wächst.

Dass die Wirtschaft ihre Dynamik nicht vollständig einbüßt, macht auch die aktuelle IW-Konjunkturumfrage deutlich, an der mehr als 2.000 Unternehmen in West- und Ostdeutschland teilgenommen haben. Danach gehen 45 Prozent der deutschen Firmen für 2008 von einer steigenden Produktionsleistung aus. Nur 12 Prozent rechnen mit einem sinkenden Output. Hauptgrund für das geringere konjunkturelle Tempo sind die verschlechterten globalen Rahmenbedingungen – von den hohen Energie- und Rohstoffpreisen bis hin zur Immobilien- und Finanzmarktkrise.

Vor diesem Hintergrund setzen zwar weiterhin 36 Prozent der befragten Betriebe auf ein wachsendes Auslandsgeschäft, lediglich 10 Prozent befürchten ein Minus.

Mit einem realen Exportzuwachs von 4,2 Prozent in diesem und 3,5 Prozent im kommenden Jahr kann der Außenhandel der deutschen Konjunktur aber keinen rechten Schub mehr geben. Immerhin wollen noch 37 Prozent der Unternehmen im laufenden Jahr mehr investieren als 2007. Nur 18 Prozent meinen, ihr entsprechendes Budget kürzen zu müssen.

Harte Zeiten für Langzeitarbeitslose

Mit Beginn des Jahres 2007 wurden über die Langzeitarbeitslosen verschärfte Sanktionen verhängt, die sogar zum Verlust der Wohnung führen können. Statt Geld gibt es für die Betroffenen nur Lebensmittel – Einkaufsgutscheine. Dies ist die Folge aus einer im Sommer 2006 vom Bundestag beschlossenen Verschärfung der im Sozialgesetzbuch II bisher geregelten Sanktionen.

Ab 1. Januar 2007 müssen Langzeitarbeitslose bei Pflichtverstößen nicht nur mit Kürzungen des Arbeitslosengeldes II rechnen, sondern mit einer kompletten Streichung des Arbeitslosengeldes. Auch die Miet- und Heizungskosten werden dann nicht mehr bezahlt.

Zu den Pflichten etwa gehört es, dass der Arbeitslose eine so genannte „Eingliederungsvereinbarung“ unterschreibt und auch einen Ein-EURO-Job annimmt. Daher greift die Sanktion auch gegenüber Arbeitslosen, die sich nicht an die Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung halten, also etwa nicht die vereinbarte Zahl der Bewerbungen losschicken, die Berufsberatung nicht wie vereinbart aufsuchen oder den Termin bei der Suchtberatung einfach verstreichen lassen. Diese müssen also mit einer Leistungskürzung rechnen.

Nach dem ersten Verstoß wird das Arbeitslosengeld II drei Monate um 30 %, nach dem zweiten Monat um 60 % gekürzt und beim 3. Verstoß für drei Monate ganz gestrichen.

Bisher war zwar eine Leistungskürzung bei drei per Bescheid festgestellten Verstößen innerhalb von 3 Monaten in Stufen um bis zu 90 % denkbar. In der Praxis spielte dies aber wegen der Kürze dieser „Bewährungsfrist“ aber keine Rolle. In Zukunft läuft die Frist für die Bewährung erheblich länger, nämlich 1 Jahr. Dreimal in diesem Zeitraum gegen Pflichten zu verstoßen, bedeutet, dass das Arbeitslosengeld II für drei Monate entfällt. Da besonders Familien mit Kindern nicht völlig unversorgt bleiben können, sorgen Sozialreferate der Städte und Gemeinden für Lebensmittel - Einkaufsgutscheine.

Geringerer Beitrag zur Arbeitslosenversicherung geplant

Dank der Milliardenüberschüsse der Bundesagentur für Arbeit (etwa 3 Milliarden EURO) steigen die Chancen auf eine weitere Senkung der Beitragssätze in der Arbeitslosenversicherung.

Bisher plant die Bundesregierung zum 01. Januar 2008 eine Absenkung von derzeit 4,2 auf 3,9%.

Politiker bringen eine weitere Beitragsreduzierung um 0,8 Prozentpunkte ins Gespräch (Absenkung auf 3,4%).

So viele Erwerbstätige wie noch nie

Die Arbeitslosigkeit ist auf dem niedrigsten Stand seit November 1994. Die Arbeitslosenquote betrug im Oktober 2007 im Durchschnitt 8,2%. Im Jahresvergleich sank die Arbeitslosigkeit um 650 Tausend Erwerbstätige.

Jedoch ist es bei vielen Firmen üblich, nach den Sommerferien Mitarbeiter neu einzustellen. Die günstige Entwicklung der Konjunktur führt jedoch zum Aufbau versicherungspflichtiger Beschäftigung.

Die Sachverständigen im Sachverständigenrat warnen vor einer Überbewertung der wirtschaftlichen Entwicklung. Die eingeschlagenen Wege, wie beispielsweise die Verlängerung des Arbeitslosengeldes, sollten die bisherigen Erfolge nicht wieder zunichte machen.

Weihnachtsgeld verknüpft mit Gewinnbeteiligung

Zunehmend verknüpfen Unternehmen die Jahressonderzahlung mit einer Gewinnbeteiligung, zahlen also einen Bonus aus.

Die Tarifvertragsparteien folgen dieser Entwicklung zum Teil.
Artikelaktionen

Breite Front gegen höheres Renteneintrittsalter

Vorschläge von Experten das Renteneintrittsalter auf 70 oder gar 77 Jahren anzuheben, haben Entrüstung bei führenden Politikern der großen Parteien ausgelöst.

Die Experten weisen demgegenüber darauf hin, dass das derzeitige Rentenniveau nur durch drastische Verlängerungen der Lebensarbeitszeit bewahrt werden kann.

Deutsche arbeiten wieder länger

Die Beschäftigten in Deutschland arbeiten gemessen an den vergangenen 6 Jahren wieder länger.

Die Arbeitszeit erhöhte sich im Januar 2006 pro Tag durchschnittlich um 0,7 % im Vergleich zum Vorjahr, obwohl kalenderbedingt weniger Arbeitstage anfielen (vergl. die Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt – und Berufsforschung IAB).

Die tarifliche Wochenarbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten betrug im Durchschnitt 38,28 Stunden und machte 79 % des gesamtwirtschaftlichen Arbeitsvolumens aus.

Als Gründe für den Anstieg führt das IAB längere Wochenarbeitszeiten an, die vereinzelte Kürzungen in verschiedenen Branchen oder in notleidenden Unternehmen mehr als wettgemacht worden seien.

58er-Regelung – Auslaufen 2007

Zum 31.12.2007 läuft die altbekannte 58er-Regelung für ältere Arbeitslose aus.

Die Union wehrt sich gegen Ausnahmeregelungen der SPD. Man könne nicht, um Einzelfällen gerecht zu werden, per Gesetz anderswo wieder Ungerechtigkeiten schaffen.

Das Arbeitsministerium hatte Ausnahmen für Härtefälle vorgeschlagen, etwa wenn in spätestens sechs Monaten der Wechsel in eine abschlagsfreie Rente bevorstünde oder wenn jemand nach spätestens sechs Monaten verbindliche Aussicht auf eine Wiederanstellung habe.

Herabgesetzte Altersgrenze für Kindergeld ab 2007

Die Altersgrenze bei der Gewährung von Kindergeld bzw. kindbedingten Freibeträgen wird für volljährige Kinder, die sich beispielsweise in der Berufsausbildung befinden, ab 2007 abgesenkt, und zwar:

  • für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 1983 von derzeit 27 Jahre auf die Vollendung des 25. Lebensjahres
  • für Kinder des Geburtsjahrganges 1982 auf die Vollendung des 26. Lebensjahres
  • Kinder der Geburtsjahrgänge 1980 und 1981 werden bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres berücksichtigt. Die jeweils maßgebende Altersgrenze von 25, 26 oder 27 Jahren verlängert sich bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – um die Zeit des gesetzlichen Grundwehrdienstes bzw. Zivildienstes
  • Sofern Ansprüche auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge durch diese Gesetzesänderung entfallen, können Unterhaltsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 7.680,-- € jeweilig als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.


Soweit das Bundesbeamtengesetz in der Beamtenvergütung auf die Zahl der Kinder nach dem Bundeskindergeldgesetz abhebt (Familienzuschlag, früher Ortszuschlag), sind diese gesetzlichen Veränderungen ebenfalls zu berücksichtigen. Gleiches gilt bei der Übernahme von Beamtenregelungen in Tarifverträgen.

Mehr als 1 Millionen freie Stellen Ingenieure und Schlosser gesucht

Obwohl im Oktober 2007 3,43 Millionen Arbeitslose registriert sind, suchen die Arbeitgeber händeringend nach qualifiziertem Personal. So waren im dritten Quartal 2007 1,25 Millionen Stellen offen.

Nach wie vor ist es für Mütter schwer, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. So gibt es kaum Teilzeitangebote für weibliche Ingenieure.

Die Zahlen sind ein Beleg dafür, wie enorm der Wettstreit der Unternehmen vor allem in technischen Berufen zugenommen hat. Etwa 40% der Arbeitslosen haben nicht einmal eine abgeschlossene Berufsausbildung und kommen daher für die freien Stellen grundsätzlich nicht in Betracht.

Die starke Arbeitskräfte-Nachfrage wird nach Meinung der Nürnberger anhalten. 990.000 der offenen Stellen bieten westdeutsche, 265.000 ostdeutsche Firmen.

Von den insgesamt 1,25 Millionen offenen Stellen sind knapp 1 Millionen Stellen auf den ersten Arbeitsmarkt angesiedelt. Der Rest ist mit öffentlichen Mitteln auf dem zweiten Arbeitsmarkt gefördert.

Rente mit 67 entzweit Tarifparteien

Kurz vor der Lohnrunde 2007 in der Metall- und Elektroindustrie belasten Protestaktionen gegen die geplante Anhebung des Rentenalters das Klima zwischen den Tarifvertragsparteien. Die IG Metall läutete Mitte Januar eine Serie von Kundgebungen an wichtigen Industrie-Standorten in Nordrhein Westfalen ein. Das Motto der IG Metall: „Ja zur Altersteilzeit – Nein zur Rente mit 67“.
Die Arbeitgeberverbände weisen darauf hin, dass politische Streiks rechtswidrig sind. Wer als Arbeitnehmer zu Produktionsausfällen beitrage, verletze seine arbeitsrechtlichen Pflichten und riskiere zumindest eine Abmahnung. Zudem könne die IG Metall für Schäden durch mögliche Produktionsausfälle haftbar gemacht werden, die sie mit ihren Aktionen provoziert.
Dass die große Koalition von der geplanten Anhebung des Rentenalters noch einmal abrücken könnte, gilt indes als sehr unwahrscheinlich. Das Bundeskabinett hat schon Ende November den Gesetzentwurf beschlossen, wonach die Altersgrenze zwischen den Jahren 2012 und 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre ansteigen soll.

Im März soll das Gesetz im Bundestag endgültig verabschiedet werden.

„Aussagekraft von Stellenangeboten lässt zu wünschen übrig“

Die „job in time holding GmbH", Hamburg, teilt in der Presse mit:

Nur selten gehen Unternehmen beim Formulieren von Stellenageboten über das reine Aneinanderreihen von Schlagwörtern hinaus. 86 Prozent der Stellenanzeigen fordern neben herausragenden Noten so genannte Soft Skills. Welche konkreten Vorstellungen die Unternehmen mit Eigenschaften wie sozialer Kompetenz, Teamfähigkeit oder Kundenorientierung verbinden, bleibt den jungen Absolventen in den Job-Anzeigen häufig verborgen. Für einige Job-Positionen bedeutet beispielsweise soziale Kompetenz, gut verhandeln zu können. In anderen Unternehmen steht das selbstständige Herbeiführen von Lösungen als Synonym für sozial kompetent. Die Angebote verlieren damit erheblich an Aussagekraft. Die Folge: eine Fülle von Bewerbungen von Kandidaten, deren Profil für die ausgeschriebene Position gar nicht passt. Dies ergab die aktuelle Untersuchung Young Professional Index von mehr als 2.900 Online-Stellenangeboten bei 800 Unternehmen durch den Personaldienstleister jobs in time.

Besonders häufig taucht die Forderung nach sozialer Kompetenz in den untersuchten Stellenanzeigen auf: 88,5 Prozent der Unternehmen legen hierauf Wert, für mehr als zwei Drittel der Personalverantwortlichen steht Teamgeist der Nachwuchskräfte im Vordergrund. Unklar bleibt, ob ein Kandidat das Kriterium Teamfähigkeit erfüllt, weil er seit Jahren Mitglied im Sportverein ist oder weil er seine gesamte Denk- und Arbeitsweise dem Teamgeist unterordnet. Was in den Stellenangeboten in der Regel fehlt, sind detaillierte Angaben, welche Talente die Bewerberin oder der Bewerber für den spezifischen Aufgabenbereich mitbringen soll.

Dabei befinden sich in der Regel hinter den in Stellenanzeigen aufgeführten Soft Skills ganz konkrete Anforderungen der Unternehmen an ihre Wunschmitarbeiter. Wer kommunikationsfähig ist, kann Botschaften klar und deutlich formulieren. Das heißt, er oder sie macht es dem Gegenüber einfach, seine Botschaft auch richtig zu verstehen. Im Gegenzug ist Zuhören gefragt und die Fähigkeit, auf das Gesagte Anderer einzugehen. Nicht gemeint sind Mitarbeiter, die ein ausgeprägtes Talent zum Reden haben. Als Organisationstalent gilt, wer Termine und Arbeitsabläufe so plant, dass die eigene Arbeitskraft möglichst optimal genutzt wird. Organisationstalente setzen Prioritäten. Das Wichtigste wird zuerst erledigt. Unwichtige Arbeiten stehen hinten an. In einigen Unternehmen wird allerdings nach dieser Eigenschaft gefragt, weil die ausgeschriebene Stelle unter anderem das Organisieren von Veranstaltungen beinhaltet.

Derart konkrete Informationen sind in den untersuchten Stellenanzeigen allerdings nur selten zu finden. Umgekehrt fordern Unternehmen von Absolventen, vorhandene Soft Skills im Bewerbungsschreiben präzise zu benennen und beispielsweise kurz zu beschreiben, wie aufgrund der Flexibilität und des Organisationstalents eine schwierige Maßnahme in kürzester Zeit auf die Beine gestellt werden konnte. Solche konkreten Angaben über gewünschte Schlüsselqualifikationen in Stellenangeboten können auch den Unternehmen helfen, die gewünschte Position schneller und mit dem richtigen Kandidaten zu besetzen.

Deutsche arbeiten pro Woche wieder eine Stunde mehr

Zwischen den Jahren 2003 und 2006 ist die Arbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten auf durchschnittlich 41,8 Stunden gestiegen, teilt die Gewerkschaft Hans-Böckler-Stiftung unter Berufung auf eine Eurostart-Statistik mit.

Für diese Entwicklung seien mehrere Faktoren ausschlaggebend:

Hauptgrund sei die Verlängerung der Regelarbeitszeiten. In weiten Teilen des öffentlichen Dienstes müssten die Beschäftigten wieder länger arbeiten. Längere Arbeitszeiten gebe es auch in vielen privaten Betrieben.

Außerdem hätten im Zuge der konjunkturellen Belebung viele Betriebe die Zahl der Überstunden oder Mehrstunden aufgestockt.

Mindestlöhne gefährden Arbeitsplätze

An den Risikogruppen des Arbeitsmarktes – geringe Qualifikation, lange Arbeitslosigkeit – ist der Aufschwung eher vorbeigegangen. Die Bundesregierung tendiert daher dazu, Mindestlöhne zu schaffen. Dies – so der Bundesarbeitsminister – beuge „Dumpinglöhne“ vor und habe eine Kartelllösung in Deutschland gegenüber Unternehmen die Ihre Leistungen infolge geringerer Lohnkosten preiswerter anbieten. Ein positives Beispiel sei das Arbeitnehmer –Entsendegesetz, das sich zur Zeit … auf das Baugewerbe und das Baunebengewerbe beschränktes.

Für Mindestlöhne wird ins Feld geführt, dass viele Länder außerhalb von Deutschland solche Mindestlöhne haben und trotzdem eine expandierende Beschäftigung aufweisen. Der für Deutschland diskutierte Mindestlohn soll nach den Vorstellungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes 7,50 EURO/ Stunde betragen, was bei einer 39-Stunden-Woche gut 50 % des durchschnittlichen Einkommens der Beschäftigten in Deutschland entspricht. Hierdurch würden 8,6 % der Vollzeitbeschäftigten erfasst. In den neuen Bundesländern sogar 22 % der Vollzeitbeschäftigten.

Die Verfechter des Mindestlohnes sehen in dem Gesetz eine Möglichkeit, Unternehmensgewinne in Arbeitnehmereinkommen umzuverteilen, ohne die Beschäftigten zu gefährden.

Auf der anderen Seite warnen Experten vor der Einführung von Mindestlöhnen. Sie stellten einen Eingriff in die Verantwortung der Tarifvertragsparteien dar. Die Folge von Mindestlöhnen seien Beschäftigungsverluste der deutschen Wirtschaft.

Studien ermitteln mit überwältigender Evidenz, dass gerade Personen mit sehr geringen Qualifikationen aufgrund eines Mindestlohnes ihre Arbeitsplätze verlieren oder nicht mehr eingestellt werden. Mindestlöhne lösen nach Meinung vieler Experten gegenüber dem gegenwärtigen Stand des Arbeitsmarktes zusätzliche Lasten der Geringqualifizierten aus. Die gut gemeinte Tat wird zum Fluch.

Der Direktor des Institutes der deutschen Wirtschaft, Köln, Michael Hüther, warnt daher davor, in Deutschland einen Mindestlohn einzuführen. Dies gelte umso mehr, wenn man bedenkt, dass 22 % der wenig Qualifizierten in den neuen Bundesländern besonders hart durch weitere Beschäftigungsverluste oder Absenkung der Chancen auf Neueinstellungen benachteiligt werden.

Unabhängig davon, passe ein Mindestlohn systematisch nicht zu der geplanten Belebung des Niedriglohnsektors. Auch sollte der Hinweis auf extreme Niedriglöhne in bestimmten Branchen nicht den Blick für die gesamtwirtschaftliche Lage verstellen: Einkommensarmut sei auch bei niedrigen Löhnen selten.

Der Bundesarbeitsminister Franz Müntefering sprach sich Anfang des Jahres 2007 sich für eine Alternative aus. Sie zielt auf die branchenspezifische Definition von Mindestlöhnen. Dafür sollen die unteren Tariflöhne für allgemein verbindlich erklärt werden, indem die Branche, wie gerade bei den Gebäudereinigern geschehen, dem Arbeitnehmerentsendegesetz unterworfen wird.

Deutsche arbeiten länger als die meisten Europäer

Arbeitszeit im Europäischen- Vergleich Die EU hat eine Erhebung über das Volumen an Arbeitszeit und Urlaub veröffentlicht.

Wöchentlich über drei Stunden mehr als vor fünf Jahren – DGB Chef fordert Trendumkehr

1. Tatsächliche geleistete Arbeitsstunden im Vergleich


Die Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten inzwischen im Vergleich zu den letzten Jahrzehnten wieder deutlich länger. Im vergangenen Jahr lag die tatsächliche Wochenarbeitszeit in der deutschen Wirtschaft im Durchschnitt bei 41,1 Stunden. In diese Durchschnittszahl sind die geleisteten Überstunden eingerechnet. Im Jahr 2003 wurde durchschnittlich nur 38 Stunden wöchentlich gearbeitet. Im europäischen Vergleich belegt Deutschland damit aktuell im Volumen der Arbeitzeit einen Spitzenplatz in Europa. Dies geht aus einer neuen EU- Studie für die 27 Mitgliedsstaaten hervor.

Von allen 27 Mitgliedsländern arbeiten nur die Beschäftigten in Bulgarien und Rumänien (jeweils 41,7 Stunden), Großbritannien (41,4) sowie in Tschechien (41,2) an effektiv erbrachten Arbeitsstunden länger als in Deutschland. Die tatsächlich geleistete Wochenarbeitszeit einschließlich der Überstunden liegt in den EU- Staaten bei 40 Stunden. Am wenigsten arbeiten die Arbeitnehmer in Frankreich (37,7), Italien (38,4) und Dänemark (38,6).

2. Tarifliche wöchentliche Arbeitszeiten im Vergleich

Deutschland liegt laut der Studie der EU bei den tariflich vereinbarten Arbeitszeiten mit 37,6 Stunden im Durchschnitt 1 Stunde unter dem europäischen Durchschnitt. Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten im Jahr 1650 Stunden im Durchschnitt der Tarifvertäge – dies sind fast 100 Stunden weniger als der EU- Durchschnitt (1743). Am meisten arbeiten die Rumänen (1856), am wenigsten die Franzosen (1568).

3. Niedrigere Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst

Trotz deutlicher Arbeitszeitverlängerung in Ländern wie Deutschland, Österreich und Luxemburg arbeiten die Beschäftigten im öffentlichen Dienst durchschnittlich immer noch weniger als ihre Kollegen in Industrie und Handel. Die EU-weite Arbeitszeit im öffentlichen Dienst liegt bei durchschnittlich 38,3 Wochenstunden.

4. Position des DGB und der Arbeitgeber

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert die Entwicklung der Erhöhung der Arbeitszeit; Der Trend zu immer längeren Arbeitszeiten müsse umgekehrt werden. Er behindere denn Beschäftigungsaufbau, sei familienfeindlich und gesundheitsschädlich.

Der DGB sieht die zunehmende Erosion der tariflichen Arbeitszeiten mit Sorge. Nicht umsonst hätten Gewerkschaften in den vergangenen Jahrzehnten um verkürzte tarifliche Arbeitszeiten gerungen und in ihren Tarifverträgen 35 bis 38,5 Wochenarbeitsstunden vereinbart. Dass demgegenüber viele tarifungebundene Betriebe ihren Beschäftigten höhere Arbeitszeiten aufbrummen, sei kurzsichtig. Wer langfristig motivierte Mitarbeiter wolle, müsse ihnen Luft lassen für Regeneration. Er müsse flexible Arbeitszeitmodelle anbieten. Zudem hätten mehr Menschen eine Chance auf einen Arbeitsplatz, wenn die Arbeit auf mehreren Schultern verteilt wird.

Aus der Sicht der Arbeitgeber sollte sich der DGB keine Sorgen über eine Erosion der erkämpften Arbeitszeit machen, sondern die effektive Verlängerung der Arbeitszeiten als volkswirtschaftlich vernünftig und arbeitsplatzssichernd begrüßen. Die Arbeitszeitverlängerung ist schlicht notwendig. Der Druck im globalen Wettbewerb auf längere Arbeitszeiten ist deutlich gestiegen. Auch durch den Beitritt der zwölf mittel- und osteuropäischen Staaten mit deren längeren Arbeitszeiten hat in der EU der Druck auf die Verlängerung der Arbeitszeiten in den „alten" EU-Ländern zugenommen.

Die 42 Stunden- Woche als Dauerzustand steht vor der Tür. Längere Arbeitszeiten erhöhen bei konstanten Lohnkosten die Arbeitsproduktivität – und dies ist in Deutschland dringend notwendig, wenn der Lebensstandart die soziale Sicherung und die Löhne im internationalen Vergleich hoch bleiben sollen. In den vergangenen Jahren hat sich das Produktivitätswachstum mit durchschnittlich 1,4 % deutlich abgeschwächt. Dieses Wachstum ist im Vergleich zu den USA, Großbritannien, Japan und den Skandinavischen Staaten - China wegen der Besonderheiten außen vor gelassen. Deutschland muss die fehlende Produktivität zumindest teilweise durch längere Arbeitszeiten ausgleichen.

Wichtig ist aus der Sicht der Arbeitgeber, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch ältere Mitarbeiter mit Wissen und Erfahrungen nicht zu früh in den Vorruhestand geschickt werden und auch ältere Mitarbeiter in der Lage sind, längere Arbeitszeiten und sogar zunehmende Arbeitsverdichtung durchzuhalten. Hierfür gibt es arbeitsrechtliche Instrumente.

5. Urlaub im Vergleich

Die durchschnittliche Urlaubszeit liegt in den 27 EU- Ländern bei 25,2 Tagen im Jahr. Die Spanne der tariflich vereinbarten Urlaubszeiten bewegt sich in der EU zwischen 33 (Schweden) und 20 Tagen (Estland, Zypern).Deutschland befindet sich mit 30 bezahlten Urlaubstagen in der Spitzengruppe. Die Arbeitnehmer in Frankreich und Österreich haben dagegen nur 25 Urlaubstage, in Großbritannien sind 24,6 Urlaubstage vereinbart worden.

Unterschiedliche Gesellschaften und Berufssparten im Lufthansa-Konzern – ständig neu drohende Streiks

 

I. Aktuelle Tarifsituation


Die Gewerkschaft ver.di hat den letzten Tarifabschluss für die rund 50.000 Beschäftigten des Bodenpersonals der Lufthansa (Tariferhöhung: 5,1 % ab 01.07.2008 und 2,3 % ab 01.07.2009, Laufdauer bis Ende Februar 2010) unter den Vorbehalt der Zustimmung der Gewerkschaft „Unabhängige Flugbegleiter- Organisation“ – Ufo – gestellt. Die Gewerkschaft Ufo hat bereits signalisiert, das Verhandlungsergebnis abzulehnen. Diese Gewerkschaft verlangt nach Ablauf der Friedenspflicht wegen der bis zum 31.12.2008 noch laufenden Tarifverträge – abgeschlossen zwischen Lufthansa und Ufo - eine Tariferhöhung von 15 %. Das Verhandlungsergebnis, das Lufthansa und ver.di für die Bodenbeschäftigten am 05.07.08 erzielt haben, ist also noch nicht unter Dach und Fach.

Im Einzelnen:

  1. Die Gewerkschaft Ufo ist eine gewerkschaftliche Organisation der Flugbegleiter, die sich eigenständig bei der Lufthansa gebildet hat. Sie wird von der Rechtsprechung als tariffähig angesehen. Flugbegleiter sind zum Teil in der Ufo und zum Teil in der Gewerkschaft ver.di oder einer anderen Gewerkschaft oder gar nicht organisiert.
  2. Außerdem besteht eine „Vereinigung Boden“, die sich im Jahre 2005 gebildet und seitdem rund 1000 Mitglieder gewonnen hat. Diese Vereinigung will eigenständige Tarifpolitik - unter anderem auch gegen ver.di – betreiben und Tarifabschlüsse herbeiführen.
  3. Im Übrigen denken in zwischen auch noch die Mechaniker im Flugbereich über die Abspaltung von ver.di nach.
  4. Innerhalb des Lufthansa- Konzerns gibt es darüber hinaus noch weitere Tarifverträge für die Tochtergesellschaften der Lufthansa. Die Piloten der Tochtergesellschaften Cityline und Eurowings haben andere Tarifverträge als die Piloten, die unmittelbar als Angestellte der Lufthansa arbeiten.


Die Piloten der Fluggesellschaften Cityline und Eurowings haben zurzeit eine im Vergleich zu den Piloten der Lufthansa erheblich geringere tarifliche Vergütung. Die in der Vereinigung Cockpit (VC) organisierten Piloten der Tochtergesellschaften planen bereits den nächsten Arbeitskampf. Sie kämpfen für höhere Gehälter bei Cityline und Eurowings und fordern nebenbei noch einen eigenen Betriebsrat im Konzern. Ein dreistündiger Warnstreik, der für die zweite Juli-Woche ausgerufen ist, soll dem Anliegen Gehör verschaffen.

II. Auswirkung der Vielzahl von Tarifverträgen


Zurzeit besteht eine Vielzahl von Gewerkschaften in Unternehmen (Gewerkschaftspluralität).

Die Fluggäste der Lufthansa und deren Tochtergesellschaften müssen sich auf weitere Streiks einrichten. Auch ist der Tarifabschluss Lufthansa/ ver.di für die Bodenbeschäftigten noch offen. Eine von ver.di eingeleitete Urabstimmung wird Aufschluss geben.

Der Blick auf die Lufthansa spiegelt die Zukunft der deutschen Tarifpolitik wider. Das uralte Schema der Aufteilung der Tariflandschaft in einzelne, unter dem Dach des Deutschen Gewerkschaftsbundes DGB zusammengeschlossene Gewerkschaften, die sich die „Claims“ der einzelnen Branchen untereinander aufteilen – die DGB Gewerkschaft unterliegen zur Abgrenzung der Zuständigkeit dem Schiedsspruch des DGB (§ 16 DGB Satzung) -, wird es in Zukunft so nicht mehr geben. Neben den traditionellen Gewerkschaften, wie beispielsweise Industriegewerkschaft Metall (IG-Metall), IG-Chemie BergbauEnergie (IGBCE), Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Gewerkschaft Nahrung und Genuss (INGG) usw., wird es zahlreiche weitere kleinere und größere Gewerkschaften geben. Den Anfang haben unter anderem die tariffähigen Christlichen Gewerkschaften gemacht.

Die Spartengewerkschaften – auch Funktionseliten genannt – werden in Zukunft voraussichtlich neben den traditionellen Großgewerkschaften ebenso Gewichtung erlangen. Diese schlägt sich bei Arbeitskämpfen großer und kleiner Gewerkschaften im Unternehmen oder Konzern nieder. Hinzu kommt, dass das Bundesarbeitsgericht neuerdings Unterstützungsstreiks (Sympathiearbeitskämpfe) für grundsätzlich zulässig ansieht. Das erste große Beispiel hat die deutsche Bevölkerung durch die Streiks bei der Deutschen Bahn AG erlebt. Zwar hat die Gewerkschaft der Lokomotivführer, die aus den neuen Bundesländern stammt, eine Gewerkschaftsgeschichte von mehr als einem Jahrhundert hinter sich. Gleichwohl hat sie sich aber nicht mit dem „Sagen“ der größeren Gewerkschaften zufrieden gegeben und die Bildung einer Tarifgemeinschaft im Konzern der Bahn AG abgelehnt.

In ähnlicher Form geht es aktuell bei der Lufthansa zu. Die Arbeitskämpfe werden sich kettenartig je Gewerkschaftsgruppe fortsetzen. Jede Funktionselite kann somit die Bahn, den Flugverkehr oder ein anderes Unternehmen lahm legen, wenn die Mitarbeiter in Schlüsselstellungen ihr Recht zu Streiks und Unterstützungsstreiks wahrnehmen, beispielsweise die Techniker einer Fluggesellschaft, danach die Piloten, dann die Bodenbeschäftigten, sodann das Kabinenpersonal. Wenn diese Kette geschickt gefädelt wird, ist die Lufthansa vollends erpressbar. Unbeteiligte Dritte leiden unter den Arbeitskämpfen.

Die deutsche Wirtschaft wird durch die Zersplitterung der Tariflandschaft die bisherige Ordnung der Arbeitsbedingungen zum Teil verlieren. Die Einzelnen Gewerkschaften werden sich möglicherweise in ihren Forderungen wechselseitig hochschaukeln, um Profil zu zeigen. Es wir gleichwohl noch Gewerkschaften geben – wie beispielsweise die Christlichen Gewerkschaften -, die Forderungen für ihre Mitglieder erheben und durchsetzen, jedoch nur in einem wettbewerbs- erträglichen Umfang. Einzelne tariffähige Funktionseliten von Gewerkschaften werden demgegenüber durch egoistische Streiks und Unterstützungsstreiks zur Gewinnung neuer Mitglieder die deutsche Wirtschaft zum Erliegen bringen können, falls nicht rechtzeitig Einsicht herrschen wird. Die Tariflandschaft und die Unternehmen werden in Zukunft ohne feste Friedenszeiten nicht zur Ruhe kommen. Sie werden weniger als bisher tragfähige Kalkulationsgrundlagen haben.

 

III. Wege aus dem Dilemma?


Das frühere in der Rechtsprechung geltende Prinzip der Tarifeinheit – nur eine einzige Gewerkschaft hat das Sagen im Betrieb und (nur) ihre Verbandstarifverträge gelten im Betrieb – wird voraussichtlich durch die Rechtsprechung aufgegeben.

Der frühere Vorsitzende des 4. Senats des BAG, Harald Schliemann, sowie die Professorin S. Kamenabrou, haben als Lösung aus diesem Dilemma u.a. vorgeschlagen, dass der Gesetzgeber durch eine Änderung des Tarifvertragsgesetzes für zeitlich gleiche Friedenspflichten zuständiger tariffähiger Gewerkschaften sorgen könnte, ohne gegen die Tarifautonomie aus Artikel 9 Grundgesetz zu verstoßen.

IV. Ergebnis


Deutschland entfernt sich stetig weiter vom Investitionsstandort mit Anziehungskraft für das Ausland. Ausgenommen sind „die Heuschrecken“, die den lebensfähigen, noch lukrativen Teil in Deutschlands Wirtschaft ausbluten lassen.

Politik und Gesetzgebung sind zu mehr Mut aufgefordert.

Gesetzliche Mindestlöhne – Arbeitslosigkeit als Fluch der guten Tat - Perspektiven

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie BMWi Herrn Bundesminister Michael Glos 11019 Berlin

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

gestatten Sie, dass wir uns als tarifschliessender Arbeitgeberverband nochmals zu Wort melden.

Die Argumente und Gegenargumente sind in der politischen Diskussion weitgehend ausgetauscht. Die Würfel sind offenbar gefallen. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wird um die Postdienste und andere Branchen erweitert.

Der gut gemeinten Tat folgt nun der Fluch des Guten:

Der Bundestag wird zugleich mit der Beschlussfassung über die Erweiterung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes indirekt den Beschluss über eine zunehmende Arbeitslosigkeit fassen.

Eine Korrektur wird allenfalls noch durch die Wettbewerbshüter der EU-Kommission bezogen auf den Postbereich folgen. Die Sorgen bleiben im Hinblick auf die übrigen Branchen.

In der Diskussion der Politiker scheint uns ein wichtiger Gesichtspunkt zu kurz gekommen zu sein. Dieser betrifft das Verhältnis von Leistung (Arbeit) und Gegenleistung (Lohn).

Es mag zwar bedauerlicherweise so sein, dass ein Lohn von etwa 5,00 Euro oder 6,00 Euro in der Stunde von Kritikern dieses Lohnlevels nicht als menschenwürdig erachtet wird. Die Kritiker übersehen aber, dass der Lohn – wo es der Markt zulässt - durch eine Aufsummierung von Arbeitsstunden auf 40 oder 45 Stunden wöchentlich erhöht werden kann. Das Arbeitszeitgesetz lässt problemlos sogar 48 Stunden wöchentlich zu, ohne dass der Schutz des arbeitenden Menschen verletzt wird. Durch mehr Arbeit verdienen Arbeitnehmer mehr Lohn.

Werfen wir doch einen Blick zurück:

Anfang der 50er Jahre, die im deutschen Wirtschaftswunder mündeten, hatte die CDU bei der 48-Stunden-Woche noch den Werbespruch verbreitet: „Wir können in Deutschland nicht zaubern, aber arbeiten!“

Die „Linken“ würden sagen: Mehr Arbeit ist menschenunwürdig. Mehr Arbeit bedeutet einen Schritt in die Urzeit des Kapitalismus. Dies sehen wir allerdings anders. Ein bekannter physikalischer Lehrsatz besagt: „Von nichts kommt nichts. Es kann nie etwas durch nichts entstehen.“

In Zukunft wird der Staat die volle Last der Arbeitslosigkeit wegen der nun bevorstehenden Entlassungen von Hilfskräften im Bereich der Postdienste und sodann auch bei fortgesetzter Erweiterung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes im Bereich anderer Branchen tragen müssen, weil Betriebe wirtschaftlich nicht zu halten sind und Arbeitsplätze entfallen.

Es wäre für alle Beteiligten günstiger gewesen, wenn der Staat einen Zuschuss zum Lohn in Form eines „Kombi-Lohnes“ gezahlt hätte. Dann hätten die nun benachteiligten Arbeitslosen ihren Arbeitsplatz behalten. Der Staat würde weniger als das volle Arbeitslosengeld und nur einen Zuschuss zum Lohn zahlen.

Der Hinweis von Politikern, die kapitalistisch tätigen Unternehmer würden beim Kombi-Lohn vom Staat subventioniert, verstellt den Blick vor der Tatsache, dass Unternehmen nicht höhere Löhne zahlen können, als dies der Markt zulässt.

Bisher wussten die zuständigen Tarifvertragsparteien wegen der Nähe zum Markt am besten, welche Löhne sie tariflich vereinbaren können, damit die Arbeitnehmer in Arbeit bleiben und die Unternehmen bei angemessenen Markt-Löhnen am Markt bleiben können. Wenn die Unternehmen die Löhne kraft Gesetzes erhöhen müssen, werden zwangsläufig die Preise für Produkte und Dienstleistungen steigen müssen, weil der Preis am Markt erwirtschaftet werden muss. Wenn dies nicht möglich ist, müssen die Unternehmen die Betriebe schließen.

Leider lassen sich die Tarifvertragsparteien durch Politik und Gesetzgeber zum Teil entmachten.

Die deutsche Wirtschaft ist dem Ziel der SPD aus ihrem Parteiprogramm näher gerückt. Das Programm gebietet ausdrücklich eine zentral gelenkte Marktwirtschaft auf dem Boden des demokratischen Sozialismus.

Weitere gesetzliche Mindestlöhne generieren weitere Arbeitslosigkeit. Dies ist nicht der Schritt ins Glück, sondern ins Unglück von Menschen, die den Politikern wirtschaftliche Weisheit zutrauen und enttäuscht werden.

Deutschland, wohin gehst du?

Mit freundlichen Grüßen
Ihr F.-W. Lehmann