Aktuelles
Unwirksamkeit einer Differenzierungsklausel in Form einer Spannenklausel
BAG, Urteil vom 23.03.2011 – 4 AZR 366/09 –Nichtamtliche Orientierungssätze:1. Das Feststellungsinteresse einer Tarifvertragspartei an der Klärung...
Arbeitsgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde, grundsätzliche Bedeutung
BAG, Urteil vom 28.06.2011 – 3 AZN 146/11Nichtamtliche Orientierungssätze:1. Rechtsfrage ist von grundsätzlicher Bedeutung i. S. v. § 72 Abs. 2 Nr. 1...
Kündigung bei Personalgestellung, Anhörung des Betriebsrat
BAG, Urteil vom 09.06.2011 – 6 AZR 132/10 - Amtlicher Leitsatz:Wird ein Arbeitnehmer eines öffentlichen Arbeitgebers von diesem einer in der...
Beauftragter für den Datenschutz, Widerruf der Bestellung, Teilkündigung
BAG, Urteil vom 23.03.2011 – 10 AZR 262/09Nichtamtliche Orientierungsssätze:1. Ein wichtiger Grund i. S. d. § 626 BGB für eine Abberufung nach § 4f...
Sachgrundlose Befristung, Zuvor-Beschäftigung
BAG, Urteil vom 06.04.2011 – 7 AZR 716/09Orientierungssätze:1. Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen...
Außerordentliche Kündigung, ausnahmsweise kein Verschulden erforderlich
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.06.2011 – 5 Sa 509/10 – (ArbG Lübeck), demnächst LAGE § 1 KschG Verhaltensbedingte Kündigung Nr....
Betriebsbedingte Kündigung, Interessenausgleich mit Namensliste, Betriebsänderung, Vermutung der Betriebsbedingtheit, sekundäre Behauptungslast
LAG Hamm, Urteil vom 01.06.2011 – 4 Sa 1772/10 – (ArbG Dortmund) (Revision eingelegt), demnächst LAGE § 1 KschG Interessenausgleich Nr....
Außerordentliche Kündigung, Interessenabwägung, Abmahnung, Speicherung privater Dateien auf einem Firmen-Laptop
BAG, Urteil vom 24.03.2011- 2 AZR 282/10 – (LAG Nürnberg) - Nichtamtliche Orientierungssätze:1. Eine erhebliche Verletzung der Pflicht zur...
Tariflandschaft im Wandel
Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten
Die Rechtsprechung unterstützt die Tarifautonomie als Instrument des sozialen Friedens.
Nachdem im Jahr 2010 das Bundesarbeitsgericht die Pluralität unterschiedlicher Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften in den Betrieben zugelassen hatte, haben sich Gewerkschaften zunehmend in einen Konkurrenzkampf in den Betrieben begeben.
Die Unternehmen stehen in Deutschland vor neuen Herausforderungen in der Unternehmenspolitik
- Was sind die Folgen der Tarifpluralität?
- Wie lassen sich diese auffangen oder mildern?
- Wie kann fortgesetzten Streikkaskaden unterschiedlicher Gewerkschaften begegnet werden ?
- Wie sollten die Unternehmen reagieren?
Gleichzeitig fordern die europäische und weltweite Vernetzung der Unternehmen - mehr denn je - neue und übergreifende Ansätze in den arbeits- und sozialrechtlichen Beziehungen.
Das Tarifforum 2012 bietet zu den grundlegenden und aktuellen Fragestellungen einen Gedankenaustausch und Empfehlungen unter Mitwirkung von Repräsentanten aus Unternehmen, Verbänden, Wissenschaft und Justiz.
Erster Tag : von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Zweiter Tag: von 8:30 Uhr bis 12.30 Uhr
Eröffnung der Tagung:
Arbeitgeber und Gewerkschaften in der veränderten Tariflandschaft
Harald Schliemann, Vorsitzender Richter am BAG a.D., Thüringer Justizminister a.D
Koalitions-, Tarif- und Arbeitskampfpluralität und ihre Folgen
- Folgen der Tarifpluralität für die Arbeitsverträge, Betriebsverfassung, den Arbeitskampf und die Daseinsvorsorge
Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard), Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit, Universität Bonn - Neue Formen des Arbeitskampfes wie Ankündigungsstreik - indirekter Streik, Unterstützungsstreik -mit Drittwirkung
Rechtsanwalt Thomas Ubber, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner Allen & Overy, Frankfurt - Tarifliche Differenzierungsklauseln für gewerkschaftlich Organisierte und diskriminierende Tarifverträge
Prof. Klaus Bepler, Vorsitzender Richter am 4. Senat des BAG, Erfurt
- Folgen der Tarifpluralität für die Arbeitsverträge, Betriebsverfassung, den Arbeitskampf und die Daseinsvorsorge
Wechselwirkungen zum Arbeitsrecht - verbleibende Bewegungsspielräume
- Nachwirkende tarifliche Vergütungsordnungen - Verhinderung der Tarifflucht durch Richterrecht Prof. Dr. Hermann Reichold, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht der Universität Tübingen
- Welche Vertragsfreiheit bleibt den Unternehmen trotz Ausweitung der Rechtsprechung im Kollektivrecht?
Professor Dr. Reinhard Richardi, Universität Regensburg
Podiumsdiskussion „Mehrere Gewerkschaften und Tarifverträge in einem Betrieb - was nun?“
Moderation: Harald Schliemann, Vorsitzender Richter am BAG a.D., Thüringer Justizminister a.D.
Referenten:
Prof. Klaus Bepler, Vorsitzender Richter am BAG,Erfurt
Prof. Dr. G.Thüsing, Bonn
Prof. Dr. Otto-E. Kempen, Akademie der Arbeit Frankfurt, Berater von ver.di Peter Gerber, Vorstand Finanzen & Personal Lufthansa Cargo AG, Frankfurt
Werner Bayreuther, Hauptgeschäftsführer Agv Mo-Ve (u.a. Deutsche Bahn)
Roland Wolf, Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände BDA, Berlin
Gert Schröder, Director of Europe UPS, FrankfurtAb 19:00 Uhr
Abendessen und Ansprache„Sind die Unternehmen mit dem deutschen Arbeitsrecht national und global wettbewerbsfähig ?“
Professor Dr. Wolfgang Hromadka, Universität PassauDer Blick über den deutschen Zaun - Expansion ins Ausland
- Drängende arbeits- und sozialrechtliche Fragestellungen in der EU und vor dem Hintergrundder der EU-Osterweiterung Professor Dr. Frank Bayreuther, Universität Passau, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht
- Möglichkeiten und Grenzen bei globaler Expansion und Investition im Blick auf ausländische Arbeitnehmer und deren Vertreter Renate Hornung-Draus, Geschäftsführerin BDA, Leiterin der Abteilung Europäische Union und internationale Sozialpolitik, Berlin
- Strategien und Handlungsfelder für Unternehmen - Einbeziehung relevanter Organisationen, Interessen- gruppen und Institutionen im Zuge von Investition
in Europa und weltweitAndreas Heß, Geschäftsführer der HLS - Global Business Service GmbH, Schliersee, Frankfurt und Krefeld
Zusammenfassung und Ausblick
RA Dr. Friedrich-Wilhelm Lehmann und RA Thomas Ubber

