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Tarifeinheit - Tarifpluralität - ein Gesetz in Sicht
Es scheint sich eine große Koalition aus Union, FDP und SPD zu bilden, die dem Gesetzgeber einen Gesetzentwurf vorlegen wird, der einen Vorschlag zur Regelung der Tarifeinheit und der Tarifpluralität enthält.
Die Politik will der deutschen Wirtschaft und deren großen Arbeitgeber -und Arbeitnehmerorganisationen BDA und DGB zur Seite stehen.
In erster Linie geht es um die Ordnung der Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge in den Unternehmen und Betrieben. Das BAG hält den bisher im Tarifvertragsgesetz nicht geregelten, aber bisher in der Arbeitswelt üblichen Grundsatz „ein Betrieb-ein Tarifvertrag/Tarifwerk“ für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es dürfe im Hinblick auf den in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes gewährleitsten Schutz der Tarifautonomie eine Tarifpluralität in den Unternehmen und Betrieben bestehen.
Das Bundesarbeitsgericht soll nach dem sozialpolitischen Willen der Mehrheit der Politiker nicht das letzte Wort gesprochen haben. Ein Gesetz soll die Tarifeinheit und Tarifpluralität kanalisieren.
Mehr erfahren Sie in dem ausführlichen Beitrag auf diesen Internetseiten.
Krefeld und Schliersee 30. Juni 2010
Rechtsanwalt
Dr. F.-W. Lehmann
Beratung und Prozessvertretung in
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