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Dienstag, 07.09.2010

Artikel

Erhöhung der Bundesbeamtenbesoldung um voraussichtlich 2,1 % - Kürzung des Weihnachtsgeldes für Bundesbeamte vertagt

Es entspricht einer seit Jahrzehnten in der Bundesregierung praktizierten Übung, dass sie dem Gesetzgeber vorschlägt, die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für die Angestellten des öffentlichen Dienstes bei Erhöhungen in das Bundesbesoldungsgesetz zu übernehmen, sei es zeitgleich oder sei es zeitlich versetzt 


Die  Bundesregierung plant daher, dem Gesetzgeber vorzuschlagen, auch im Jahr 2010 parallel zu den Tariferhöhungen für die Angestellten und Arbeiter des Bundes analog auch für die Bundesbeamten die   Besoldung  um 2,1 % zu erhöhen.

Die jährliche Sonderzahlung für Bundesbeamte-das „Weihnachtsgeld“ ist ab 1.Juli 2009 Bestandteil der monatlichen Bezüge geworden.Die Beträge aller Besoldungstabellen (Vergütungstabellen) sind deshalb je Tabelle (Grundvergütung, Familienzuschlag, Stellenzulage) um 2,5% erhöht worden.

Bei der letzten Etatklausur hatte die Bundesregierung verabredet, die – nunmehr nur noch gedachte und in den Tabellen aufgegangene -Sonderzahlung  Weihnachtsgeld für die Bundesbeamten für die Dauer von  vier Jahren weiter zu halbieren. Dies entspricht einer Kürzung der Tabellenwerte um 2,5 %.

Diese Planung stellte sie vor das Problem,dass das Weihnachtsgeld ab Juli 2009 in die Tabellenwerte eingearbeitet ist und daher die bisher gesondert geregelte Weihnachtsgeldzahlung entfallen ist. Die Bundesregierung hatte zunächst geplant,dieses Problem nicht als Problem zu sehen,sondern die zu erhöhende Besoldung um eine fiktive Kürzung des Weihnachtsgeldes gleichzeit abzusenken.

Dieses Kunststück hat folgenden Hintergrund:

Wenn das Weihnachtsgeld noch in Form einer Sonderzahlung gezahlt worden wäre, dann hätte die Bundesregierung und mit ihr die Mehrheit des Bundestages einer weiteren Kürzung des Weihnachtsgeldes als Nebenleistung zugestimmt. Im Laufe der vergangenen Jahre ist das Weihnachtsgeld ohnehin von seinem letzten Höchststand von 100 % eines regelmäßigen Monatsgehaltes schrittweise als Sonderzahlung gekürzt worden. Der letzte Schritt bestand in der Einarbeitung von etwa 50 % der Sonderzahlung in die Tabellen. Dies ergab eine Erhöhung der Tabellenwerte um 2.5 %

Diese kühne  Konstruktion ist ein  Nachteil der Einarbeitung des Weihnachtsgeldes in die Tabellenwerte. 

 Im Innenausschuss des Bundestages

Der Innenausschuss des Bundestages hat die Pläne der Bundesregierung über eine Kürzung der Tabellenwerte mit gleichzeitiger Erhöhung gestoppt. Nach starkem Stellenabbau ist der Personalkostenanteil am Bundesetat seit dem Jahr 2000 bereits von elf auf 8,4 % gesunken.

Ergebnis:

Die nächste Besoldungserhöhung wird in Höhe von 2,1 % in ein fast verabschiedungsreifes neues Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2010 gegossen.

Weitere Einzelheiten sind abzuwarten.

Sobald die internen Beratungen der Bundesregierung abgesegnet sind, wird sie im Vorgriff auf das zu verabschiedende Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz in einem Rundbrief (Schnellbrief) an die Bundesbehörden die Voraberhöhungen kundtun.

Soweit Unternehmen in Arbeitsverträgen, Versorgungszusagen oder sonstigen Dokumenten auf die Bundesbeamtenbesoldung Bezug nehmen, ist die jeweilige konkrete Regelung maßgebend.

Die einzelnen Länder des Bundes entscheiden in ihren Landesparlamenten selbsändig über die Besoldung der Landesbeamten.

Dr.Friedrich-Wilhelm Lehmann
Krefeld und Schliersee 18. Juni 2010
Telefon:    08026-92 99 10
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Montag, 28.06.2010 08:23 Alter: 71 Tage