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Mindestlohn – kein Ende dieses politischen Themas

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Die Bundesregierung hat im Juli 2008 einen Gesetzesentwurf über eine Neuregelung des Arbeitnehmers - Entsendegesetzes und des Gesetzes über Mindestarbeitsbedingungen verabschiedet.

I. Gesetzesentwürfe

Bisher bestehen Mindestlöhne auf der Basis des Entsendegesetzes – in der Baubranche (ca. 700000 Beschäftigte) und in der Gebäudereiniger- und Briefbranche (zusammen ca. 1 Millionen Beschäftigte).

Nun sollen nach den Plänen der Bundesregierung in weiteren Branchen Mindestlöhne eingeführt werden. Nach Vorstellung der SPD geht es dabei um Bereiche bis zu 4,4 Millionen Beschäftigte.

Die Mindestlöhne sollen sowohl auf der Basis des Arbeitnehmerentsendegesetzes bei Übereinstimmung der Tarifvertragsparteien als auch auf der Basis des Gesetzes über Mindestarbeitsbedingungen durch staatliche Lohnvorgaben festgesetzt werden.

2. Überwachung der Gesetze

Den Gesetzesentwürfen zufolge sollen die Zuständigkeiten zur Überwachung der Einhaltung der Mindestlöhne zwischen Bund und Ländern wie folgt aufgeteilt werden:

  • der Bund überwacht die Einhaltung der Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).

  • die Überwachung des Gesetzes über die Mindestarbeitbedingungen soll Angelegenheit der Länder werden.

Ein Problem stellt die Kontrolle der Einhaltung von Mindestlöhnen da. Der Bund hat derzeit bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) etwa 6500 Kontrolleure. Schon bevor die Bundesregierung das Entsendegesetz auf Gebäudereiniger und Briefzusteller ausweitete, klagt die Gewerkschaft IG Bau über mangelnde Kontrollen.

Nun sollen nach den Plänen der Bundesregierung allein bis zu 8 weitere Branchen mit 1,6 Millionen Beschäftigten in das Entsendegesetz aufgenommen werden, darunter etwa Pflegedienste, Wachschutz und Zeitarbeit.

Mehr Kontrolleure sind aber bisher nicht eingeplant. Dass mit der Aktivität und Evidenz der Kontrolle mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte, hat auch der Bundesrechnungshof schon beim zuständigen Bundesfinanzministerium angemahnt.

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