Ab 01.01.2010 Umsatzsteuer für die Post AG - Wegfall eines Wettbewerbsvorteils
Mit Wirkung ab 01.01.2010 die deutsche Post AG ihren Großkunden Umsatzsteuer in Rechnung stellen müssen. Dies sind Brüsseler Vorgaben, die allerdings zunächst nur einen Teil des Marktes der Post (Großkunden) betreffen.
Im Einzelnen:
Die Deutsche Post will mit Preissenkungen darauf reagieren, dass sie ab dem Jahr 2010 im Briefgeschäft Großkunden Mehrwertsteuer in Rechnung stellen soll. Bislang war die Post von der Mehrwehrsteuer (Umsatzsteuer) befreit. Die Interessenvertreter einschließlich Staat haben sich über diesen bisherigen Status der Post zum Teil stark gestritten.
Die Bundesregierung hat den Kompromiss gefunden, dass der größte Teil der Post-Sendungen im privaten Bereich umsatzsteuerfrei bleibt.
Auf Seiten der Post wird argumentiert, man könne nicht erwarten, dass die Post tatenlos zusieht, wenn ihre Marktanteile verloren gehen. Jedoch werde die von der Bundesregierung beschlossene Verpflichtung zum Aufschlag der Umsatzsteuer bei bestimmten Postsendungen materielle Beeinträchtigungen verursachen.
Der Marktanteil der Post im Briefgeschäft liegt aktuell bei rund 90 %. Experten gehen davon aus, dass die Post durch die Einführung der Umsatzsteuer mit 250 bis 350 Millionen Euro belastet wird. Denn nicht für alle Geschäftskunden der Post ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten.
Für Banken, Versicherungen und die öffentliche Hand, die nicht vor vorsteuerabzugsberechtigt sind, kommt der Aufschlag der Steuer einer Preiserhöhung um 19% gleich. Diese Abnehmer der Post sind aber für die Post äußerst lukrative Briefkunden.
Daher ist ein harter Preiskampf um jeden Brief dieser Kunden zu erwarten.Im Gegensatz zum Geschäft mit Privatkunden sind bei Großkunden Rabatte der Post an der Tagesordnung. Die Preise werden ab einer bestimmten Menge frei ausgehandelt.
Der größte Post – Wettbewerber, die TNT hält den Gesetzesentwurf für nicht geeignet, den Wettbewerb zu beleben. Für die Übergangsfrist bis zum Jahre 2010 gebe es keine sachliche Grundlage. Dies käme einem Verzicht auf Steuereinnahmen gleich. Zusammen mit dem Postmindestlohn (Kostensteigerung von über 20%) und einer fehlenden Entgeltkontrolle (Rabatt der Post von bis zu 26% je nach Kunde) verhindere der Umsatzsteuer Nachteil der neuen Postdienste (Kostennachteil von 19%) nach wie vor einen fairen Wettbewerb.

