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Mittwoch, 22.02.2012

Aktuelle BAG Entscheidungen

Montag, 05.09.2011 15:08

Unwirksamkeit einer Differenzierungsklausel in Form einer Spannenklausel

BAG, Urteil vom 23.03.2011 – 4 AZR 366/09 –Nichtamtliche Orientierungssätze:1. Das Feststellungsinteresse einer Tarifvertragspartei an der Klärung...

Freitag, 02.09.2011 11:44

Arbeitsgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde, grundsätzliche Bedeutung

BAG, Urteil vom 28.06.2011 – 3 AZN 146/11Nichtamtliche Orientierungssätze:1. Rechtsfrage ist von grundsätzlicher Bedeutung i. S. v. § 72 Abs. 2 Nr. 1...

Freitag, 02.09.2011 11:36

Kündigung bei Personalgestellung, Anhörung des Betriebsrat

BAG, Urteil vom 09.06.2011 – 6 AZR 132/10 - Amtlicher Leitsatz:Wird ein Arbeitnehmer eines öffentlichen Arbeitgebers von diesem einer in der...

Freitag, 02.09.2011 11:33

Beauftragter für den Datenschutz, Widerruf der Bestellung, Teilkündigung

BAG, Urteil vom 23.03.2011 – 10 AZR 262/09Nichtamtliche Orientierungsssätze:1. Ein wichtiger Grund i. S. d. § 626 BGB für eine Abberufung nach § 4f...

Freitag, 02.09.2011 11:30

Sachgrundlose Befristung, Zuvor-Beschäftigung

BAG, Urteil vom 06.04.2011 – 7 AZR 716/09Orientierungssätze:1. Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen...

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Dienstag, 03.01.2012 11:52 Alter: 50 Tage
Kategorie: Kommentare

Das neue Familienpflegezeitgesetz ist am 1.1.2012 in Kraft getreten.


Man sollte nicht meinen, dass dieses  Gesetz nur wieder eine der üblichen sozialen Wiederwahl- Wohltaten  der Bundesregierung ist. 
Das mag so sein oder nicht. Aber dieses Gesetz liegt zugleich im vitalen Interesse  der Unternehmen. 
Es bietet eine Investition der Unternehmen in die Zukunft.
 
Angesichts der dramatischen demographischen Entwicklung in Deutschland überbieten sich viele Unternehmen geradezu in der Akquisition, den Verlust  qualifizierter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Unternehmen auszugleichen.
Bislang mussten sie  mit ansehen, wie qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen - in etwa 80 Prozent Frauen - von "ihren" Arbeitsplätzen im  Unternehmen in ihre  Familien zum Zweck der  Pflege naher Angehöriger oder zur Betreuung ihrer Kinder abwandern. Wertvolles "Kapital" an Mitarbeitern, von denen jedes  Unternehmen getragen wird,
geht dem Unternehmen "nolens volens" verloren.
Mit Recht meint  die Bundesministerin für Familie im Verbund mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, des DGB, des Deutschen industrie- und Handleskammertrags sowie des Weltwirtschaftsinstituts: 
"Mit Hilfe des neuen Gesetzes können sich  vorausschauende Unternehmer mit Unterstützung des Staates das "Humankapital" für die Zukunft des Unternehmens sichern. "
Die Kollektivpartner werden sich ohnehin recht bald des Themas annehmen. 
Noch ist die Nutzung für die Arbeitgeber freiwillig. Durch Kollektivverträge kann sich dies ändern!
Der Verfasser empfiehlt  dringend: Lesen Sie nicht nur die Erläuterungen zu dem Gesetz, sondern vor allem auch die unternehmenspolitischen Gesichtspunkte, die für die Nutzung des Familienpflegezeitgesetzes sprechen.

Dr. Friedrich-Wilhelm Lehmann
November 2011